Nachstehend aufgeführte Fachstelle hat mitgeteilt, dass gegen den Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes „Schwedenschanze“ kein Einwand besteht:
Landratsamt Dingolfing-Landau, Sachgebiet 40 – Schreiben vom 12.12.2017
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 31.01.2018 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstelle wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
Stellungnahme des Herrn Marc Oliver Schultes vom 28.01.2018
Herr Schultes teilt mit, dass er in der Zwischenzeit das Grundstück erworben hat und zusätzlich zu der vom Vorbesitzer beabsichtigten Zweiteilung des Grundstückes erklärt, dass sich die Umstände und Bebauungsabsichten mit dem Erwerb grundlegend geändert haben.
Es wird geben, die Beschlussfassung zurückzusetzen und die gesamte Thematik der Bebauung nochmals von allen Seiten zu überdenken.
Herr Schultes äußert den Wunsch, den nichtmehr ganz zeitgemäßen Bebauungsplan aus den 70er Jahren in einigen Punkten den heutigen Wohnbedürfnissen mit zeitgemäßer Bebauung und Architektur anzupassen.
Herr Schultes sieht eine Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes und die Anpassung an die sich ändernden Bedürfnisse einer Bevölkerung gemäß Baugesetzbuch zu den Aufgaben eines Bebauungsplanes.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 31.01.2018 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Von der Stellungnahme des Herrn Marc Oliver Schultes vom 28.01.2018 wird Kenntnis genommen.
Es wird festgestellt, dass die Stellungnahme nach dem Ende der Auslegungsfrist eingegangen ist.
Die Stadt Dingolfing ist nach wie vor der Auffassung, dass das bestehende Bebauungsplankonzept weiter beibehalten werden soll.
Den Anregungen des Herrn Schultes wird nicht gefolgt.
(Einstimmiger Beschluss)