Antrag der Firma Rieder GmbH & Co. KG auf Erlaubnis zur Einleitung von Wasserstrahl-Schneid-Abwasser in den Schmutzwasserkanal


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 74. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.06.2019 ö beschliessend 7

Beschluss

Vom Antrag der Firma Rieder GmbH & Co. KG vom 04.06.2019 auf Erlaubnis zur Einleitung von Wasserstrahl-Schneid-Abwasser wird Kenntnis genommen.
Vorbehaltlich der Erteilung der Indirekteinleitergenehmigung nach § 58 WHG besteht mit der Einleitung des anfallenden Abwassers mit Schneidsand und dem Schnittspalt des Werkstoffes unter nachfolgenden Auflagen Einverständnis:

  • Der geschnittene Werkstoff darf keine Giftstoffe oder Stoffe die als Sondermüll zu beseitigen sind enthalten.
  • Die Wasserstrahlschneidanlage ist dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend mit einem Druckbeutelfilter der maximalen Filterung zur größtmöglichen Abscheidung des Schneidsandes zu betreiben.
  • Zwischen der Schneidanlage und der Einleitungsstelle in den öffentlichen Kanal ist ein Mess- und Kontrollschacht für Prüfzwecke einzubauen. Die nachträgliche Erteilung von weiteren Auflagen bleibt vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 11:15 Uhr