Änderung des Bebauungsplanes "Goben I" durch Deckblatt Nr. 9 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 5.1
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 11

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen das Deckblatt Nr. 9 zur Änderung des Bebauungsplanes „Goben I“ keine Einwände bestehen.

Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn – Schreiben vom 02.07.2019
Regionaler Planungsverband – Schreiben vom 09.07.2019
Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisbaumeister – Schreiben vom 23.07.2019
Landratsamt Dingolfing-Landau, Naturschutzbehörde – Schreiben vom 23.07.2019
Staatliches Bauamt Landshut – Schreiben vom 24.07.2019

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0  


Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 vom 08.07.2019

Die Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 teilt mit, dass das gesamte Plangebiet künftig als Gewerbegebiet dargestellt wird und es den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 08.07.2019 wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0  


Schreiben der Deutschen Bahn AG vom 11.07.2019

Die Deutsche Bahn AG teilt mit Schreiben vom 11.07.2019 mit, dass gegen die vorgelegte Bauleitplanung keine Bedenken bestehen.
Ferner werden infrastrukturelle und immobilienrelevante Belange sowie Hinweise für Bauten nahe der Bahn vorgetragen.

       B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Deutschen Bahn AG vom 11.07.2019 wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0  

Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 18.07.2019

Die Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz teilt mit, dass von Seiten der Handwerkskammer keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen eingeleitet werden, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 18.07.2019 wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0  

Schreiben der IHK Niederbayern vom 25.07.2019

Die IHK Niederbayern teilt mit, dass von Seiten der Kammer keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen eingeleitet werden, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der IHK Niederbayern vom 25.07.2019 wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0  

Schreiben der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG

Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG weist im Schreiben vom 23.07.2019 auf die im Geltungsbereich, westlich der Flur-Nrn. 1831 und 1833 Gmkg. Dingolfing verlaufende Erdgas-Hochdruckleitung HD 0804 incl. Begleitkabel hin. Eine Beeinträchtigung dieser Leitung nebst Betriebszubehör muss unbedingt vermieden werden. Weiterhin wird auf die geltenden Vorschriften und Regelwerke und deren Beachtung hingewiesen.
Zur Situation der Erdgashochdruckleitung wird vorgetragen, dass im Grundbuch ein Schutzstreifen von 6 m Breite, je 3 m links und rechts der Leitung, eingetragen und gesichert ist. Nachfolgend werden zu beachtende Hinweise zur Unterlassung aller Maßnahmen, die den Bestand der Anlage gefährden oder den Betrieb, Wartung und Unterhalt beeinträchtigen können, nebst Auflagen zu Tiefbauarbeiten neben dem Schutzstreifen, aufgeführt.
Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Standsicherheit des Bodens im Bereich des Schutzstreifens, der Mindestüberdeckung, Kreuzungen mit Fremdsparten und die Unzulässigkeit von Über- und Unterbauungen werden genannt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schutzstreifen zu jeder Zeit frei zugänglich sein muss. Dem Schreiben ist ein Übersichtsplan der Erdgas-Hochdruckleitung beigefügt.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 23.07.2019 wird Kenntnis genommen. Der Leitungsverlauf sowie der Schutzstreifen und die genannten Auflagen und Hinweise sind im Deckblatt 9 aufzunehmen.
Innerhalb des Schutzstreifens sind Unter- und Überbauungen jeglicher Art unzulässig. Etwaige Ausnahmen hiervon sind mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG im Einzelfall abzustimmen.

Ja 9 : Nein 0  

Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Bauamt, vom 23.07.2019

Mit Schreiben vom 23.07.2019 weist das Bauamt des Landratsamtes darauf hin, dass lt. Nr. 3.4 Satz 2 der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung das bestehende Einkaufszentrum bereits abgebrochen ist. Im Bebauungsplan wird das Einkaufszentrum noch als Bestand dargestellt. Es wird um Berichtigung gebeten, mit dem planlichen Hinweis Nr. 16.5 „Gebäude, zum Abbruch vorgesehen“.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Bauamtes des Landratsamtes vom 23.07.2019 wird Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden beachtet.

Ja 9 : Nein 0  

Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz, vom 08.07.2019

Von der Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes bestehen zur Umplanung keine Bedenken, wenn folgende Formulierungen in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen werden:

Für alle vorgesehenen Nutzungen ist im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens nachzuweisen, dass die die von den entsprechenden Vorhaben ausgehenden Lärmemissionen die nach TA-Lärm an den umliegenden Immissionsorten anzusetzenden Richtwerte je nach Gebietseinstufung Tag und Nacht um mind. 10 dB(A) unterschreiten. Bei einer detaillierten Erfassung der Vorbelastung können die TA-Lärm Richtwerte als Obergrenze angesetzt werden.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes vom 23.07.2019 wird Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden im nachfolgenden Verfahren beachtet.

Ja 9 : Nein 0  


Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 23.07.2019

Der Kreisbrandrat weist darauf hin, dass eine Zufahrtsmöglichkeit zu allen Gebäuden für Feuerwehrfahrzeuge und den Rettungsdienst gesichert sein müssen. Die „Richtlinien für die Feuerwehr“ sind einzuhalten.
Die Löschwasserversorgung ist sicherzustellen. Die Löschwassermenge muss über einen Zeitraum von 2 Stunden mit einem Entnahmedruck von mindestens 1,5 bar zur Verfügung stehen.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Kreisbrandrates vom 23.07.2019 wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0  

Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 31.07.2019

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH teilt mit, dass sich im Planungsbereich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens befinden. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet wird eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über den Leitungsbestand abgegeben.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 31.07.2019 wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2019 08:59 Uhr