Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Entwurf des Deckblattes Nr. 11 zur Änderung des Bebauungsplanes „St 2074“ keine Einwände bestehen:
Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 26.08.2019
B e s c h l u s s:
Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstelle wird Kenntnis genommen.
Ja 9 : Nein 0
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 22.08.2019
Die Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes teilt mit, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung bestehen, jedoch ist der dargestellte Privatparkplatz aufgrund der gewerblichen Zuordnung lärmtechnisch zu kontingentieren.
B e s c h l u s s:
Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:
Vom Schreiben der Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes vom 22.08.2019 wird Kenntnis genommen.
Die lärmtechnische Kontingentierung ist für den Bereich des geplanten Parkplatzes durch Anbringung von Nutzungsschablonen zu verdeutlichen.
Ja 9 : Nein 0
Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes Isarmoos B vom 28.08.2019
Der Wasser- und Bodenverband Isarmoos B teilt mit, dass der Geh- und Radweg (Wirtschaftsweg des Moosableiters) eine Mindestbreite vom 3 m und zusätzlich ein Lichtraumprofil vom 2 m erhalten soll.
Die Bewirtschaftung des Moosableiters darf nicht erschwert werden.
Nach gemeinsamer Ortsbesichtigung am 03.09.2019 erklärte der Vorsteher Hr. Stieberger, mit einem Lichtraumprofil von 0,5 m gem. Planung einverstanden zu sein. Voraussetzung hierfür ist, dass das Wegegrundstück, gemessen von der Grenze der Moosableiters, ca. 3,7 Meter Breite erhält. Somit stehen ca. 4,2 Meter Bewirtschaftungsfläche zur Verfügung, womit Hr. Stieberger einverstanden ist.
B e s c h l u s s:
Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:
Vom Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes Isarmoos B vom 28.08.2019 wird Kenntnis genommen.
Die vorliegende Planung erfüllt die Anforderungen des Wasser- und Bodenverbandes und wird beibehalten.