Neufestsetzung des Zinssatzes für die Verzinsung des Eigenkapitals der „Kostenrechnenden Einrichtungen“


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Stadtrates, 12.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 51. Sitzung des Finanzausschusses 10.09.2019 ö beschliessend 7
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 8

Beschluss

Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals kostenrechnender Einrichtungen gemäß § 12 KommHV wird ab 01.01.2020 auf 0,5 % festgesetzt.
Für Anlagengegenstände, die der Abnutzung unterliegen, ist mit 0,25 % der halbe Zinssatz aus dem vollen Ausgangswert (=Anschaffungswert, abzüglich Beiträge und ähnlicher Entgelte, Zuweisungen und Zuschüsse) während der gesamten Nutzungszeit anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.10.2019 08:23 Uhr