Ausbau DB Landshut-Plattling - Kernforderung Stadt Dingolfing
Daten angezeigt aus Sitzung: 34. Sitzung des Stadtrates, 30.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | 34. Sitzung des Stadtrates | 30.11.2023 | ö | beschliessend | 6 |
Beschluss
Die Stadt Dingolfing begrüßt ausdrücklich dieses Projekt und befürwortet den Streckenausbau. Es ist eine zukunftsgerichtete Maßnahme für die Attraktivität der Schiene, die Mobilitätswende und für den Umwelt- und Klimaschutz. Damit einhergehend muss aber für einen nachhaltigen Lärm- und Erschütterungsschutz gesorgt werden.
Daher werden seitens der Stadt Dingolfing folgende Kernforderungen erhoben:
- Der geplante Ausbau ist auch in den Streckenbereichen, wo keine baulichen Veränderungen erfolgen, aufgrund der deutlichen Kapazitätserhöhungen als eine "wesentliche bauliche Veränderung" gemäß BImSchG zu qualifizieren.
- Auch für den nicht unmittelbar von konkreten baulichen Maßnahmen betroffenen Streckenabschnitt in der Stadt Dingolfing sind daher aktive Lärmschutzmaßnahmen nach § 41 BImSchG i.V.m. der 16. BImSchV erforderlich (Lärmvorsorge).
- Beim Erschütterungsschutz sind ebenfalls Maßnahmen vorzusehen.
- Berücksichtigung der Maximalpegel bei der schalltechnischen Beurteilung.
- Ausrichtung der Beurteilungspegel auf die Maximalauslastung der Strecke.
- Zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen des Schienenverkehrslärms sind auch die WHO-Leitlinien für Umgebungslärm in der Europäischen Union zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2024 08:18 Uhr