Antrag der DAV-Sektion Dingolfing e.V. auf Förderung nach §§ 4, 7 Abs. 1 und 7 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 17. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 18.03.2024 ö beschliessend 6

Beschluss

Dem DAV Sektion Dingolfing werden gemäß Antrag vom 04.02.2024 folgende Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb für das Jahr 2024: 1.025,00 € (410  
Dingolfinger Mitglieder x 2,50 €)
§ 7 Abs. 1 – Übungsleiterzuschuss mit Lizenz für das Jahr 2023: 616,00 € (176  
Übungsleiterstunden x 3,50 €)
§ 7 Abs. 2 – Übungsleiterzuschuss ohne Lizenz für das Jahr 2023: 1.145,00 € (458 
Übungsleiterstunden x 2,50 €)

Den Gesamtzuschuss beträgt 2.786,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2024 09:56 Uhr