Antrag der Rocking Dance Company auf Vereinsförderrung nach §§ 4, 7 Abs. 1 und 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 17. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 18.03.2024 ö beschliessend 5

Beschluss

Der Rocking Dance Company Dingolfing e.V. werden gemäß Antrag vom 11.01.2024 folgende Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb für das Jahr 2024: 587,50 € (235 Dingolfinger Mitglieder x 2,50 €) 
§ 7 Abs. 1 Übungsleiterzuschuss mit Lizenz für das Jahr 2023: 2.807,00 € (802 Übungsleiterstunden x 3,50 €) 
§ 7 Abs. 2 Übungsleiterzuschuss ohne Lizenz für das Jahr 2023: 3.755,63 € (1.502,25 Übungsleiterstunden x 2,50 €)

Der Gesamtzuschuss beträgt 7.150,13 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2024 09:56 Uhr