Bebauungsplan "Förderzentrum II" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Stadtrates, 11.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 25. Sitzung des Stadtrates 11.05.2017 ö beschliessend 10

Beschluss

Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.

Nachstehende aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Förderzentrum II“ keine Einwände bestehen.

Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 11.04.2017
Staatliches Bauamt Landshut – Schreiben vom 20.04.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz – Schreiben vom 08.05.2017

                                         B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)


Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 09.05.2017
Das Wasserwirtschaftsamt nimmt Bezug auf die Stellungnahme vom 17.03.2017.

                                         B e s c h l u s s:

Von der Stellungnahme wird Kenntnis genommen.
Auf den Beschluss des Stadtrates vom 30.03.2017 wird verwiesen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Bodenschutzrecht vom 02.05.2017
Die Abteilung Bodenschutzrecht des Landratsamtes Dingolfing-Landau verweist auf die Stellungnahme zum Vorentwurf.

B e s c h l u s s:

Von der Stellungnahme der Abteilung Bodenschutzrecht vom 02.05.2017 wird Kenntnis genommen.
Auf den Beschluss des Stadtrates vom 30.03.2017 wird verwiesen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 03.05.2017
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Dingolfing-Landau teilt mit, dass die vorliegenden Entwurfsunterlagen nicht vollständig sind, da die erforderliche Ausgleichsfläche nicht genannt wird.
Eine abschließende Beurteilung des Bebauungsplanes kann deshalb nicht erfolgen.

B e s c h l u s s:

Von der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 03.05.2017 wird Kenntnis genommen.
Mit der betroffenen Fachstelle wurde während des Verfahrens das Grundstück mit der Flur-Nr. 1050/2 Gmkg. Poxau mit einer Fläche von 5.172 m² als Ausgleichsfläche genannt.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2024 11:25 Uhr