Änderung des Bebauungsplanes "Schulviertel" durch Deckblatt Nr. 21 im beschleunigten Verfahren Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Stadtrates, 28.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 65. Sitzung des Bauausschusses | 13.11.2024 | ö | beratend | 5 |
Stadtrat | 43. Sitzung des Stadtrates | 28.11.2024 | ö | beschliessend | 8 |
Beschluss
Der Entwurf des Deckblattes Nr. 21 zur Änderung des Bebauungsplanes „Schulviertel“ vom 13.11.2024 mit Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2025 13:24 Uhr