Antrag der DAV-Sektion Dingolfing e. V. auf Förderung nach §§ 4, 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 17.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 22. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 17.03.2025 ö beschliessend 3.2

Beschluss

Der DAV Sektion Dingolfing werden gemäß Antrag vom 20.01.2025 folgende Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb für das Jahr 2025: 1.308,00 € 
         (436 Dingolfinger Mitglieder x 3,00 €)
§ 7 Abs. 1 – Übungsleiterzuschuss mit Lizenz für das Jahr 2024: 568,00 €
                    (142 Übungsleiterstunden x 4,00 €)
§ 7 Abs. 2 – Übungsleiterzuschuss ohne Lizenz für das Jahr 2024: 1.188,00 € 
                    (396 Übungsleiterstunden x 3,00 €)

Der Gesamtzuschuss beträgt 3.064,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 10:31 Uhr