Bauantrag der Frau Helga Wenner auf Umbau eines Vierfamilienhauses in ein Sechsfamilienhaus auf dem Grundstück Spiegelbrunn 5 und 5 a, Flur-Nr. 791/6 Gmkg. Dingolfing hier: nochmalige Behandlung des Antrages gem. Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 01.02.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.02.2018 ö beschliessend 3.5

Beschluss

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 01.02.2018 zum beantragten Umbau eines 4-Familienhauses in ein 6-Familienwohnhauses wird Kenntnis genommen.

Entgegen der Auffassung des Landratsamtes ist die Stadt Dingolfing der Meinung, dass der Tatbestand des Einfügens nicht irrelevant und das Bauvorhaben aufgrund dessen unzulässig ist.
Das Bauvorhaben muss sich sowohl nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen und dabei auch Rücksicht auf die in der unmittelbaren Umgebung befindliche Bebauung nehmen.

Dies gilt unter anderem auch für die Gesamtnutzung des Grundstückes, unter Berücksichtigung der für die beantragte Nutzung erforderliche Zufahrten und Stellplätze auf dem Antragsgrundstück.
Eine dermaßen dichte Nutzung ist im Gesamtbereich im Ortsteil Spiegelbrunn nicht vorhanden und für den Ortsteil auch nicht verträglich. Weiterhin ist das Vorhaben in Folge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen.

Die zu überbauende Grundstücksfläche ist ebenfalls ein Kriterium für das Einfügen des Bauvorhabens.

Diese wird aufgrund der beantragten Nutzung, die auch die Freianlagen umfasst, eindeutig überzogen.

Der Ortsteil Spiegelbrunn ist im Flächennutzungsplan der Stadt Dingolfing als Außenbereichsfläche dargestellt. Eine Erweiterung der Nutzung im Bestand in der dargestellten Intensität wird als unzulässig gesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude lediglich mit 2 Wohnung versehen war bzw. lediglich für 2 Wohnungen eine Baugenehmigung vorliegt. Die Bezeichnung als bestehendes 4-Familienhaus ist jedenfalls falsch und irreführend.

Bereits jetzt ist vor Ort erkennbar, dass aufgrund der stattfindenden, intensiven Nutzung mit einer Vielzahl von Bewohnern, Spannungen im unmittelbaren Umfeld entstanden sind.

Die Stadt Dingolfing hält an der Rechtsauffassung fest, dass sich das Bauvorhaben nicht einfügt und verweigert aus vorgenannten städtebaulichen Gründen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2024 15:47 Uhr