Beförderung Hortkinder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 25.01.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Immer wieder gibt es Anfragen von Eltern, ob die Stadt die Kosten für die Beförderung der Kinder von der Schule in den Hort übernimmt. Derzeit werden die Kosten hierfür nicht übernommen, da es keinen Rechtsanspruch gibt.
Für Kinder, welche in Oberndorf zur Schule gehen und eine Nachmittagsbetreuung benötigen, sind aufgrund des Schulverbundes Oberndorf/Frauenneuharting Plätze im Hort Frauenneuharting vorgesehen. 
Da in Oberndorf auch Kinder aus Frauenneuharting in die Schule gehen, muss mittags sowieso ein Bus nach Frauenneuharting eingesetzt werden. Die Hortkinder können hier aufgrund freier Busplätze sozusagen „gratis“ mitfahren.
Ähnlich verhält es sich bei den Kindern der Grund- und Mittelschule Ebersberg, welche den Waldhort besuchen. Diese können kulanterweise mit dem Bus der Firma Reiser mitfahren, welcher im Anschluss seiner Schulbusfahrt sowieso zurück in die „Bushalle“ in der Anzinger Siedlung fährt.
Immer wieder gibt es Eltern, welche beispielsweise ihr Kind, das in Oberndorf zur Schule geht, lieber im Waldhort in Ebersberg betreuen lassen. Die Kosten (mit dem Taxi 15 €/Fahrt) für die Beförderung von Oberndorf zum Waldhort müssen die Eltern jedoch selbst tragen. Sollte die Stadt diese Kosten im Rahmen einer freiwilligen Leistung übernehmen, müsste dies für alle Hortkinder gelten. Voraussichtlich würden dadurch erhebliche Mehrkosten entstehen. Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, wurden bisher alle Anfragen auf Kostenerstattung aufgrund des fehlenden Rechtsanspruches abgelehnt.
Im Kreise der Ausschussmitglieder besteht nach kurzer Erörterung Einvernehmen, die bestehenden Regeln zu belassen.

Datenstand vom 27.01.2022 15:47 Uhr