Nutzungsänderung einer bestehenden Einliegerwohnung in einen Raum gewerblicher Nutzung und Erweiterung um einen Stellplatz auf dem Grundstück FlNr. 750/7, Gmkg. Ebersberg, Ringstr. 64


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, im Bestandsgebäude ein Büro für Personal-Training einzurichten. Hierfür soll die im Obergeschoss befindliche Einliegerwohnung mit rund 18 m² in ein Büro umgenutzt werden.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 23 – Südwest Landhausbau. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Die nähere Umgebung des Grundstücks entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA – § 4 BauNVO). Die Beratung als Personal-Trainer ist vergleichbar einer freiberuflichen Tätigkeit (vgl. Komm. Jäde/Dirnberger zu § 13 BauNVO, Rn. 1). § 13 BauNVO enthält für die typisierten Baugebiete eine übergreifende Regelung über die Zulässigkeit der Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben. Demnach sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 BauNVO Räume für die Berufsausübung zulässig.

Die weiteren Einfügungskriterien sind ebenfalls erfüllt bzw. nicht betroffen, da keine baulichen Veränderungen am Bestandsgebäude vorgenommen werden. 

Der erforderliche Stellplatz für die Kunden wird auf der Nordseite des Grundstückes nachgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis von der Nutzungsänderung einer bestehenden Einliegerwohnung in einen Raum gewerblicher Nutzung und der Erweiterung um einen Stellplatz auf dem Grundstück FlNr. 750/7, Gmkg. Ebersberg, Ringstr. 64 und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Ried war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Datenstand vom 18.02.2022 09:27 Uhr