Bebauungsplan Nr. 124.1-Augrund II, 1. Änderung; Vorstellung und Zustimmung zum Planentwurf sowie Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf die TA-Sitzung vom 14.09.2021, TOP 14, öffentlich. 

In der heutigen Sitzung soll der Änderungsentwurf vorgestellt und beraten werden. 

Der Planentwurf beinhaltet nun die wesentlichen Punkte der Änderungen. In der westlichen Bebauungszeile werden die Baulinien gegen Baugrenzen ausgetauscht und Bauräume für Wintergärten und Terrassen vorgesehen. 

Nebenanlagen sind bis zu einer Größe von 20m² auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 

Pro Wohngebäude ist nun ein Zwerchgiebel zulässig und Dachüberstände sollen 1,1 m betragen dürfen. 
Die Vorgabe der einheitlichen Sockelgestaltung wird gestrichen. Garagen sollen nun auch im Vorgartenbereich zulässig sein. Die entgegenstehende Festsetzung wurde gestrichen. 

Neu hinzugekommen ist die Festsetzung zu Solarpflicht (Ziff. 10). Diese gilt allerdings erst im Falle eines Neubaus bzw. einer wesentlichen Änderung im Bereich des Daches. 

Die Verwaltung schlägt vor, den vorliegenden Änderungsentwurf gem. § 13a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. 

Diskussionsverlauf

StRin Behounek schlug vor, die Dächer der neu vorgesehenen Garagen zu begrünen, um einen Ausgleich für die zusätzliche Versiegelung zu erhalten. 
Der Vorschlag wurde eingehend beraten. StRin Platzer und StR Riedl sprachen sich gegen eine Festsetzung zur Dachbegrünung aus, da diese in ein paar Jahren wegen Dachundichtigkeiten wieder entfernt wird oder eine Befreiung beantragt wird. Außerdem entstehen durch die erhöhten konstruktiven Anforderungen Mehrkosten für die Bürger. 
Man einigte sich auf die Festsetzung von Stellplätzen und Carports; Garagen sollen nicht zulässig sein. Offene Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. 
StR Ried erkundigte sich nach der Zeitschiene. Die Verwaltung teilt mit, dass bei optimalem Verfahrensablauf der Bebauungsplan im Mai rechtswirksam sein könnte.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124 Augrund II in der Fassung vom 08.02.2022 und billigt diesen mit den heute beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 13a BauGB i. V. m.  § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Gressierer nahm an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO nicht teil.

Datenstand vom 18.02.2022 09:27 Uhr