Bericht zur Haushaltslage 2021 bzw. 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 22.02.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Der Jahresabschluss und die Jahresrechnung 2021 sind noch in Bearbeitung. Nach derzeitigem Stand ergeben sich folgende Eckwerte:
Bezeichnung
Vorauss. Ergebnis
Plan
Verwaltungshaushalt
37.921.154 €
33.638.200 €
Vermögenshaushalt
10.750.388 €
18.331.600 €
Zuführung zum Verw.HH
9.637.324 €
1.823.500 €
Neuverschuldung
0 €
7.656.100 €
Schuldenstand zum Jahresende
12.832.593 €
20.722.924 €
Rücklagenstand:
4.565.200 €
1.923.700 €
Gewerbesteuer:
12.982.240 €
7.800.800 €

Erstmals wurden auch Haushaltsausgabereste gebildet. Haushaltsausgaberest heißt kurz zusammengefasst: Mittel die im Vorjahr nicht verbraucht werden, können auf das Folgejahr übertragen werden. Im Vermögenshaushalt ist diese Möglichkeit kraft Gesetzes gegeben (§19 Abs. 1, §79 Abs. 2, § 87 Abs. 2 KommHV-Kameralistik)
Bisher haben wir davon nicht Gebrauch gemacht – zumal bis 2019 der neue Haushalt erst im März beschlossen wurde und man bei der Planaufstellung wusste, welche Rechnungen noch auf den alten Haushalt gebucht wurden und wo ein Ansatz im neuen Jahr erforderlich wird.
Nun stellen wir den Plan seit 2020 wie es sich gehört im Vorjahr bereits auf. Dabei kann es vorkommen, dass manche Positionen als abzurechnen im alten Jahr betrachtet und nicht im neuen Haushaltsjahr mit eingeplant werden. Kommt die Rechnung aber wider Erwarten doch erst im neuen Jahr hätte man eine überplanmäßige Ausgabe.
Um dies zumindest in den Fällen zu vermeiden die ersichtlich sind, wurden folgende Haushaltsreste gebildet:
HHst. 700.950 – Kanalbau – 80.000 € für Restarbeiten Pfarrer-Bauer-Str. und Wasserburger Str.
HHst. 815.950 – Wasserltg. – 233.000 € für Restarbeiten Pfarrer-Bauer-Str. und Wasserburger Str.
HHSt. 880.940 M501 – Gemeindehaus Oberndorf – 50.000 €
HHSt. 215.940 M503 – Breitbandanschluss Schule – 65.000 € für diesen
HHSt. 464.932 – Erwerb KiTa Arche – 1.450.000 € für den Erwerb und Nebenkosten
Die Bildung dieser Haushaltsreste führt dazu, dass das Ergebnis für 2021 entsprechend – also um 1.878.000 € - schlechter ausfällt (ist in obiger Tabelle bereits enthalten). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass man ja davon ausgegangen ist, dass diese Ausgaben in 2021 auch noch anfallen – was auf dasselbe herauskommt.
Beteiligung an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer: Ende Januar 2022 wurde auch das IV. Quartal 2021 abgerechnet. Hier haben wir im Dezember eine Vorauszahlung in Höhe des 1,1-fachen des III. Quartals 2021 erhalten (zu buchen im Haushalt 2022). Vor einem Jahr mussten wir 110.585 € zurückzahlen, dieses Mal kam eine Nachzahlung über 65.087 €.
Zum weiteren Vergleich die Jahreswerte:
Beteiligung
2019
2020
2021
2022 (Plan)
Einkommensteuer
9.756.852 €
9.275.083 €
9.821.922 €
9.855.000 €
Umsatzsteuer
1.217.397 €
1.335.418 €
1.336.223 €
1.110.000 €
Eink.st.ersatzlst.
685.815 €
650.931 €
687.837 €
767.600 €

Auch die zu zahlende Gewerbesteuerumlage wurde für das IV. Quartal 2021 mit der aufgrund des guten Ergebnisses erwarteten hohen Nachzahlung von 366.935 € abgerechnet.
Die Jahresrechnung 2021 wird bei der nächsten Sitzung des Ausschusses Finanzen, Wirtschaft und Digitales am 26.04.2022 vorgelegt. Sodann kann die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen und abschließend die Annahme der Jahresrechnung mit Entlastung in einer Stadtratssitzung erfolgen.
Die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen der vom Stadtrat am 14.12.2021 beschlossenen Haushaltssatzung 2022 wurde vom Landratsamt Ebersberg am 24.01.2022 rechtsaufsichtlich genehmigt. Dabei wurde die Haushaltslage wie auch in den vergangenen Jahren als angespannt und der finanzielle Spielraum für Investitionen mit sehr eingeschränkt beurteilt. Langfristig wird der Haushalt aufgrund des extremen Schuldenanstiegs mit den Tilgungen enorm belastet und eingeschränkt. Zitat aus dem Bescheid: „Aufgrund des extremen Anstiegs der Verschuldung ist es umso wichtiger, vor jeder Entscheidung über eine neue Investition den Bedarf zu ermitteln und genau zu analysieren, ob und wie die Finanzierung einschließlich Folgekosten sichergestellt werden kann, so dass die stetige Erfüllung der Aufgaben auf Dauer gesichert ist (Art. 61 GO, §10 KommHV-K).“
Die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde nach Genehmigung ausgefertigt und bekannt gemacht. Sie liegt auch auf der Homepage der Stadt zum Download bereit.

Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales wird wieder ein Bericht über den Stand der Großprojekte gewünscht.

Datenstand vom 25.02.2022 08:00 Uhr