Änderungen bei der nachhaltigen Umgestaltung und Erweiterung der Wertstoffinsel Ebrachstraße; isolierte Befreiung vom BPlan 80.2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Umgestaltung der Wertstoffinsel Ebrachstraße wurde bereits im Technischen Ausschuss am 12.10.2021 behandelt und die Einreichung der Bauantragsunterlagen gemeinsam mit der Wertstoffinsel Haggenmillerstraße beschlossen.
Zwischenzeitlich hat mit den direkten Anliegern der Ebrachstraße ein Treffen stattgefunden, woraus sich noch einzelne Änderungen ergeben haben, die aus der beigefügten Planung ersichtlich sind. Insbesondere wird hier auf die nötige Überbauung des Seitenstreifens hingewiesen. Außerdem wurde der Stadt Ebersberg vom zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes mitgeteilt, dass eine genaue Prüfung des rechtlichen Sachverhaltes ergeben hat, dass kein gesonderter Bauantrag für die Umgestaltung der Wertstoffinseln Ebrachstraße und Haggenmillerstraße notwendig sei. Für den Containerstandort Ebrachstraße bedeutet das, dass durch die Abweichungen vom Bebauungsplan nur eine isolierte Ausnahme oder Befreiung nach Art. 63 Abs. 3 BayBO erforderlich ist. Die Entscheidung über isolierte Befreiungen vom Bebauungsplan kann die Stadt in eigener Zuständigkeit treffen. Den Ersatz für die nötige Fällung der im Bebauungsplan festgelegten Eichen wird die Stadt nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde auf einer nahe gelegenen Ausgleichsfläche leisten.
Für folgende Festsetzungen ist eine isolierte Befreiung erforderlich:
Befreiung von der Baugrenze:
Für die Aufstellung der Wertstoffcontainer reicht die im Bebauungsplan Nr. 80.2 - Friedenseiche I, 2. Änderung nicht mehr aus. Für eine den aktuellen Anforderungen an die Wertstoffsammlung gerecht werdende Einrichtung sind größere Aufstellflächen erforderlich. Bei der Planung der Anlage wurde insbesondere auf die Nachhaltigkeit sowie die ökologischen Anforderungen besonders geachtet. Die Verwaltung schlägt daher vor, dieser Befreiung zuzustimmen. Nachbarliche Belange sind nicht betroffen, da im Rahmen der Anliegerbeteiligung keine unüberwindbaren Belange vorgetragen wurden.
Befreiung von der Baumpflanzung:
In dem Bereich des festsetzten Containerstandplatzes sind drei Bäume vorgesehen. Diese können mit der Neuplanung so nicht umgesetzt bzw. erhalten werden. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Die Festsetzung kann erteilt werden, da die beiden wegfallenden Bäume nach Absprache mit der UNB auf einer nahe gelegenen Ausgleichsfläche ersetzt werden. Mit der Neuplanung der Anlage wird auf eine gute und ansprechende Einbindung in die Umgebung geachtet, damit die Container nicht so dominant in Erscheinung treten. Aufgrund der Kompensation ist die Befreiung vertretbar. Nachbarliche Belange werden hierdurch nicht berührt.
Befreiung von den festgesetzten Verkehrsflächen:
Im westlichen Einmündungsbereich der Ebrachstraße wird die öffentliche Verkehrsfläche teilweise zugunsten der Wertstoffsammelstelle überbaut. Hier ist eine Sichtschutzwand mit einer Bepflanzung vorgesehen. Die hierfür notwendige Befreiung kann erteilt werden, da der zu Verfügung stehende Straßenraum kaum eingeschränkt wird. Die Verkehrssituation wird im Vergleich zum Bebauungsplan nicht geändert. Nachbarliche Belange sind von dieser Befreiung nicht betroffen.
Beschluss
Der technische Ausschuss nimmt die vorgenommenen Änderungen zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Der Technische Ausschuss stimmt der Erteilung der notwendigen isolierten Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 80.2 – Friedenseiche I, 2. Änderung zu. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens der isolierten Befreiung für die Wertstoffinsel Ebrachstraße sowie anschließend mit der Ausschreibung der Bauleistungen für beide Wertstoffinseln beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.03.2022 17:00 Uhr