Vorstellung der Vorplanung zur technischen Sicherung eines Bahnüberganges in Neuhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Infrastrukturplanung der Südostbayernbahn (SOBB) sieht zur Steigerung der Attraktivität des Schienenpersonennahverkehrs auf der Strecke 5710 Grafing Bhf – Wasserburg Bhf  die Verbesserung der Infrastruktur vor. Die Streckenhöchstgeschwindigkeit beträgt zwischen den Betriebsstellen Ebersberg Bhf und dem Streckenende Wasserburg Bhf 80 km/h. Im Streckenabschnitt zwischen dem Bahnhof Ebersberg und dem Bahnhof Steinhöring befinden sich zwischen Bahn-km 10,177 und 10,731 vier nicht technisch gesicherte Bahnübergänge. In diesem Streckenabschnitt soll die Sicherheit an den Kreuzungen Schiene/Straße unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung seit dem Bau der Bahn und der künftigen Verkehrsentwicklung auch in Zukunft gewährleistet sein. Mit dem Ziel der Erhöhung der Betriebs- und Verkehrssicherheit sollen die nicht technisch gesicherten Bahnübergänge (BÜ) durch Ersatzwegebau zusammengefasst bzw. aufgelassen werden. 

Dazu wurden zwei Varianten untersucht (siehe beigefügte Planung):

Die Variante 1 beinhaltet den Neubau einer dem derzeitigen Stand der Technik entsprechenden BÜ-Sicherungsanlage mit Halbschranken und Lichtzeichen (Farbfolge gelb-rot) des vorhandenen nicht technisch gesicherten BÜ km 10,177 in gleicher Lage. Dabei soll die den BÜ kreuzende Straße in Parallellage nördlich der Bahnstrecke bis an den Weg, der zur Zeit die Bahnstrecke in Bahn-km 10,401 kreuzt, geführt werden und hier an den vorhandenen Weg anbinden. Die BÜ in Bahn-km 10,401, 10,526 und 10,731 werden aufgelassen und zurückgebaut. Zwischen dem BÜ in Bahn-km 10,401 und dem Wirtschaftsweg auf Höhe von etwa Bahn-km 10,700 wird ein Wirtschaftsweg hergestellt. 

In der Variante 2 wird der vorhandene, nicht technisch gesicherte BÜ in Bahn-km 10,401 durch den Neubau einer dem derzeitigen Stand der Technik entsprechenden BÜ-Sicherungsanlage mit Halbschranken und Lichtzeichen (Farbfolge gelb-rot) ersetzt. Die BÜ in Bahn-km 10,177, 10,526 und 10,731 werden aufgelassen und zurückgebaut. Zur Erreichbarkeit der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen wird nördlich der Bahnstrecke, ausgehend vom neuen BÜ, je ein Wirtschaftsweg in westliche und östliche Richtung hergestellt, der die in nördlicher Richtung verlaufenden Wege im Bereich der aufzulassenden BÜ verbindet.

Durch die Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) vom 21.03.1971 (BGBl. I S. 337) durch Art. 3 des Gesetzes vom 03.03.2020 (BGBl. I S. 433) werden die Kommunen bei der Errichtung neuer Sicherungsanlagen finanziell entlastet. Bisher trugen der Bund, die Eisenbahn des Bundes und die Kommune als Straßenbaulastträger je ein Drittel der Kosten. Nun trägt bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer Straße in kommunaler Baulast gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 EKrG der Bund die Hälfte, die Eisenbahn des Bundes ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten. 

Diskussionsverlauf

StR Schechner regte an, die Planung zunächst in den Fraktionen zu beraten. Das Gremium stimmte einstimmig zu. 
Da es seitens der Deutschen Bahn keine Frist zur Rückmeldung einzuhalten gilt, wird der Vorgang  zu gegebener Zeit wieder in der Sitzung des Technischen Ausschusses vorgelegt.  

Beschluss

Ein Beschluss wurde in dieser Sache nicht gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2022 09:27 Uhr