Wohnbebauung "Im Augrund"; Vorstellung des Ergebnisses der Mehrfachbeauftragung Festlegung der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Südlich der Straße „Im Augrund“ soll ein neues Wohnbaugebiet entwickelt werden. Am 16.06.2020 beschloss der TA die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung für die Entwicklung des Plangebietes. 

Für die Mehrfachbeauftragung wurde eine Aufgabenstellung erarbeitet, die der TA am 11.05.2021 und am 12.10.2021 beraten und freigegeben hat. Den interessierten Bürgern wurden die Grundlagen der Baulandentwicklung in einer Online-Bürgerversammlung am 16.09.2021 vorgestellt. 

Am 04.03.2022 tagte die Jury zur Beurteilung der fünf eingereichten Arbeiten. 

Es wurden folgende Teilnehmer eingeladen, die ihre Arbeiten anonym eingereicht haben:

  1. H2R Architekten und Stadtplaner BDA, München

  2. su und z Architekten PartG mbH mit Toponauten Landschaftsarchitekten aus München

  3. eap Architekten Stadtplaner PartGmbH, München
     
  4. NVO Architekten BDA und Stadtplaner, München 

  5. Bzb Zeitler + Blaimberger Architekten Stadtplaner GmbH mit Brandhoff Voß Landschaftsarchitekten aus München


Die Jury bildete folgender Personenkreis:

1. Bürgermeister Proske
StR Martin Schechner (CSU/FDP-Fraktion)
StR Gerd Otter (PRO EBERSBERG)
StR Christop Münch (SPD-Fraktion)
StR Jürgen Friedrichs (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN)
Rainer Bargenda (HI Wohnbau GmbH, Vertreter des Investors)
Frau Melanie Wenderlein, Architektin 
Herr Rainer Hofmann, Architekt 
Frau Elke Berger, Landschaftsarchitektin

Die Vorprüfung wurde von Frau Architektin Hummel und Frau Lang übernommen. Herr Dipl.-Ing. Beierl war als Sachverständiger für den Bereich „Regenwassermanagement“ an der Vorprüfung beteiligt. 

StR Toni Ried (Frei Wähler) war entschuldigt. 
Das Gremium bestimmte einstimmig Herrn Architekten Hofmann zum Juryvorsitzenden. 

Nach dem Bericht der Vorprüfung, in dem alle Arbeiten der Jury vorgestellt wurden schloss sich der erste Wertungsrundgang an. Bei diesem Rundgang wurden noch keine Arbeiten ausgeschlossen. 

Beim zweiten Wertungsrundgang wurden zwei Arbeiten ausgeschlossen, so dass letztlich drei Arbeiten in der engeren Wahl blieben. 

Herr Hofmann (Juryvorsitzender) ist in der heutigen Sitzung anwesend, stellt die Entscheidung vor und steht für Fragen zur Verfügung. 

Nach eingehender vergleichender Diskussion wurde die Arbeit Nr. 1005 einstimmig mit dem ersten Rang versehen. Die Jury empfahl das Büro mit der Tarnzahl 1005 mit den weiteren Leistungen zu beauftragen. Dabei sind die Anmerkungen aus der Beurteilung der weiteren Bearbeitung zu Grunde zu legen. 

Beurteilung der Arbeit:





Im Anschluss an die Entscheidung wurde die Anonymität aufgehoben. Der erste Rang ging an das Büro Zeitler + Blaimberger Architekten und Stadtplaner GbR aus München mit Landschaftsarchitekten Brandhoff Voß PartmbH, München. 

Weiteres Vorgehen:

Zunächst wären die eingereichten Arbeiten im Rathaus für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen auszustellen. Sollte der Technische Ausschuss der Juryempfehlung folgen, wird mit dem ersten Preisträger auf Verwaltungsebene Kontakt aufgenommen um die weitere Bearbeitung des Entwurfs zu klären. Der überarbeitete Entwurf wird nochmals dem Technischen Ausschuss zur Beratung vorgelegt. Im Anschluss daran kann das Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis von der Entscheidung der Jury vom 04.03.2022 für die Mehrfachbeauftragung „Wohnbebauung Im Augrund“. Der Technische Ausschuss macht sich die Juryentscheidung zu Eigen und stimmt dieser zu.

Das Architekturbüro Zeitler + Blaimberger Architekten und Stadtplaner GbR aus München mit Landschaftsarchitekten Brandhoff Voß PartmbH, München wird mit der weiteren Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs unter Berücksichtigung der Maßgaben der Jury beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2022 09:27 Uhr