Bauantrag zur Errichtung eines Technikraums für das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück FlNr. 831/2, Gmkg. Ebersberg, Egglsee 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Beantragt ist die Errichtung eines Technikraums für das bestehende Wohngebäude mit einer Grundfläche von ca. 5 m².

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB) und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Das Vorhaben stellt kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB dar, folglich handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und widerspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde handelt es sich bei dem Anbau des Technikraumes um ein geringfügiges Vorhaben, das die Nutzung des bestehenden Wohnhauses in keiner Weise verändert und auch keine Intensivierung der Nutzung bzw. keine stärkere Belastung für den Außenbereich erkennen lässt.  Demnach ist keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gem. § 35 Satz 1 Nr. 1 BauGB erkennbar.  

Zudem löst nach Auskunft des Landratsamtes die festgestellte Geringfügigkeit des Vorhabens keine Prüfung der gesicherten Erschließung aus, das bestehende Notwegerecht des Wohnhauses wird hiervon nicht berührt.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Errichtung eines Technikraums für das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück FlNr. 831/2, Gmkg. Ebersberg, Egglsee 1, 85560 Ebersberg und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Datenstand vom 10.05.2022 09:27 Uhr