Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 4 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 310/5, Gmkg. Ebersberg, Sarreiterweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.04.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller plant die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 4 Wohneinheiten und einer Tiefgarage.

Die Wohngebäude sind wie folgt geplant:
Grundfläche        10,99 m x 23,99 m = 263,65 m²/je Gebäude (gesamt: 527,30 m²)
Wandhöhe        6,01 m (nördliches Gebäude) und 6,46 m (südliches Gebäude)
Tiefgarage        13 vorhandene Stellplätze (incl. Parkplatz für Menschen mit Behinderung)

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB (Innenbereich). Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (§  4 BauNVO – WA). Nach § 4 Abs. 1 BauNVO i.V. mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind Wohngebäude in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig. Das Vorhaben fügt sich also nach Art der Nutzung ein.
 
Beim Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung ist die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zur Umgebungsbebauung maßgebend, wie Grundfläche, Höhe und Kubatur der geplanten Gebäude. Die Gebäude weisen eine Grundfläche von jeweils 263,65 m² bzw. insgesamt von 527,30 m² auf. In der näheren Umgebung weist die höchste vergleichbare bebaute Grundfläche je Gebäude 393,80 m² auf (FlNr. 2779, Gmkg. Ebersberg, Ignaz-Perner-Str. 19 und 21) bzw. 291,90 m² (FlNr. 316/2, Gmkg. Ebersberg, Semptstr. 10 und 10a). Somit ergibt sich für die einzelnen geplanten Wohngebäude auch die Einfügung nach dem Maß der Nutzung. 

Es werden 13 Stellplätze in einer Tiefgarage sowie mit oberirdischen Stellplätzen nachgewiesen (12 notwendige Stellplätze - 8 WE á 1,5 StPl.).

Auf der Nordseite des Grundstücks wird ein 1,20 m breiter Grundstücksstreifen als Gehweg errichtet, die Grundabtretung ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Das Grundstück ist derzeit zwar an den städtischen Kanal angeschlossen (und somit erschlossen), jedoch kann auf dieser Seite des Grundstückes (Westseite) aufgrund des geringen baulichen Abstands der Tiefgarage zur Grundstücksgrenze keine Entwässerungsanlage nach den erforderlichen Maßgaben gebaut werden. Der bestehende Kanal muss folglich im Straßenbereich in östlicher Richtung erweitert werden, wie in der Anlage dargestellt. Die Kosten hierfür trägt der  Vorhabenträger, auch dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln. Der Vorhabenträger wurde hierüber bereits informiert.

Diskussionsverlauf

StR Gressierer lobte den ausgewogenen und schönen Entwurf. 
StR Behounek forderte eine bessere Unterbringung von oberirdischen Fahrradabstellmöglichkeiten. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 4 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 310/5, Gmkg. Ebersberg, Sarreiterweg, 85560 Ebersberg und erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2022 09:27 Uhr