Verschiedenes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.04.2022 ö informativ 13

Sachverhalt

Sachstand Fahrradabstellanlage:

Planungen und Untersuchungen:

Im Februar wurden die Lph. 5-9 entsprechend dem bestehenden Vertrag mit dem AB Immich vergeben. Ebenfalls im Februar wurden die IB-Leistungen für die statischen Berechnungen an das IB Gehm vergeben.
Sowohl das Büro Immich wie das Büro Gehm, erstellen derzeit parallel zum Förderantrag Ihre Planungen.

Nach Vorlage der Statik muss diese noch von einem Prüfstatiker überprüft werden. Ein entsprechender Auftrag wurde noch nicht erteilt.
Auch die örtliche Bauleitung muss noch beauftragt werden. Darüber hinaus wurde von der DB eine Kampfmittel-Prüfbescheinigung gefordert. Hierzu wurde in der 9.KW eine Fachfirma beauftragt, die demnächst eine Sondierung der für den Bau notwendigen Flächen durchführt.

Genehmigung und Förderung:

Seit der 9. KW liegt der Gestattungsvertrag zur mietfreien Nutzung der Flächen für die Fahrradabstellanlagen im Rahmen der Bike+Ride-Offensive digital vor. Die Auskunft zur Spartenanfrage auf dem Bahnhofsgelände steht noch aus. Zuständig ist das Kompetenzteam München. 
Der Förderantrag wurde am 20.12.21 über den Projektträger Jüllich online beauftragt. In dem Antrag war von einer Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen die Rede. Nach Ablauf dieser Frist hat das IB Immich bei den Projektträgern nachgefragt und wurde auf die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) verwiesen. Diese teilte am 03.03.22 mit, dass in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von 5 Monaten zu rechnen ist. Das würde bedeuten, dass im Mai 2022 voraussichtlich mit einem Zuwendungsbescheid zu rechnen ist. 
Erst wenn dieser Zuwendungsbescheid vorliegt, kann der Förderantrag nach GVFG bei der Reg. v. Obb. gestellt werden. Dieser soll aber, lt. Frau Nodes v.d.Reg.v.Obb., zeitnah bearbeitet werden.

Ausblick:

Falls der Zuwendungsbescheid im Mai vorliegt, wird die Ausschreibung und Auftragsvergabe nicht vor Juli/August möglich sein. Die Umsetzung der Maßnahme wäre dann noch im Sommer/Herbst 2022 möglich.


Neue Parkregelung auf dem Parkplatz (West) an der Münchener Straße:


Die Parkregelung auf dem Parkplatz West wurde kürzlich überarbeitet und nach Absprache mit der Polizei neu angeordnet (verkehrsrechtliche Anordnung liegt bei). Es werden gesonderte Parkflächen für Lkw und Pkw ausgewiesen und die Parkflächen für Pkw zeitlich auf vier Stunden begrenzt. 



Einkaufszentrum E-Einz – Mängel in der bestehenden Bepflanzung:

Frau StRin Behounek führte Mängel in der Bepflanzung im Bereich des Einkaufszentrums E-Einz an. Nach Ihrer Ansicht sei die Bepflanzung nicht bebauungsplankonform ausgeführt. 
Die Verwaltung hat die Situation eingehend anhand der Pläne und vor Ort überprüft. 
Für das E-Einz gilt der Bebauungsplan Nr. 88.3 – Innenstadt-Einkaufszentrum einschließlich der 1. Änderung (BP 88.3.1). 
Der geltende Bebauungsplan (Nr. 88.3.1) setzt im Bereich des Parkplatzes an der Eichthalstraße / Heinrich-Vogl-Straße auf seiner Westseite 3 Bäume fest. Auf der Südseite (zum AOK-Gebäude hin) sind 4 zu pflanzenden Bäumen festgesetzt. 
An der Nordseite, zur Valentingasse 2 setzt der Bebauungsplan 3 Bäume fest. 
Im Bereich der Altstadtpassage sind auf der westlichen Seite des Platzes 3 mobile Pflanzen und auf der Ostseite der Altstadtpassage (gegenüber der heutigen Freischankfläche der Eisdiele) drei weitere mobile Pflanzen vorgesehen. 
Der letzte Stand der Genehmigung (vom Landratsamt genehmigter Freiflächenplan vom 19.12.2013, Az. N-2013-2364) sieht einige Abweichungen von den ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Hier wurden entsprechende Befreiungen erteilt.

Eine Überprüfung vor Ort vom 22.03.2022 hat folgendes ergeben: 

Die vorgeschriebene Bepflanzung entspricht weitgehend dem o. g. genehmigten Freiflächengestaltungsplan. Gravierende Abweichungen wurden nicht festgestellt. In folgenden Bereichen sind Mängel feststellbar (siehe beil. Plan):

  • Begrünung mit Bodendeckern im Kurvenbereich der Valentingasse unterhalb der Stahltreppe fehlt (stattdessen wurde Kies eingebaut)

  • Begrünung links und rechts neben der Stahltreppe zur Altstadtpassage (zwischen E-Einz und Sparkasse) teilweise ausgefallen bis kaum vorhanden

  • Am Platz des Ehrenamts fehlen zwei Hainbuchen; stattdessen wurde unmittelbar am Platzbereich ein Strauch gepflanzt; die Hainbuche im nordöstlichen Bereich (an der Fassade des Drogeriemarkts) fehlt. Hier bestehen allerdings seitens der Verwaltung Bedenken, dass durch eine Baumpflanzung die Feuerwehrzufahrt zum Klosterbauhof nicht mehr gewährleistet ist. Auf diesen Baum sollte zugunsten der Sicherstellung der Rettungswege verzichtet werden. Hier könnte stattdessen eine Strauchgruppe gepflanzt werden.  

  • Strauchpflanzung an der östlichen Grenze (hinter dem Drogeriemarkt Gebäude fehlt.
     
  • Fassadenbegrünung an der Südseite des Drogeriemarktes wirkt verkümmert. 



Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung wird mit einem Schreiben das Centermanagement auffordern, die fehlende Bepflanzung zu vervollständigen.
Sollte das Centermanagement der schriftlichen Aufforderung nicht nachkommen, müsste die Verwaltung die Möglichkeiten eines Pflanzgebotes gem. § 178 BauGB prüfen (Bescheid; Durchsetzung mittels Zwangsgeldverfügung).



Sanierung Treppe am alten Friedhof:

Die Treppe vom Volksfestplatz zum alten Friedhof wurde durch eine Mineralbetonmischung durch die Stadtgärtnerei hergerichtet. Eine Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass für eine barrierefreie Zuwegung eine Planung und die Vergabe der Bauleistungen erforderlich ist. Dieser Punkt wird für den Haushalt 2023 in der Mittelanmeldung beantragt. 



Erstellung Gesamträumliches Konzept Windkraft begonnen

Das von der Stadt Ebersberg beauftragte Fachplanungsbüro für Stadt- und Landschaftsplanung hat mit der Erstellung des Gesamträumlichen Konzepts Windkraft (GKW) für das Gebiet der Kreisstadt begonnen. Startschuss war am vergangenen Donnerstag den 31.03.22 mit einem Auftakttreffen mit Stadtverwaltung und Erstem Bürgermeister Ulrich Proske. Die Stadt Ebersberg erwartet eine gutachterliche flächendeckende Ermittlung von Windeignungspotenzialen. Untersuchungsraum ist das gesamte Stadtgebiet mit einer 
Größe von 4.084 ha, wobei früh ein Großteil der Flächen aus der Betrachtung auszuschließen sein wird z.B. auf Grund der nötigen Abstände zu vorhandener oder künftig geplanter Bebauung. Im Rahmen der Potenzialerhebung werden also erst diejenigen Flächen im Stadtgebiet ermittelt, auf denen eine Windkraftnutzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen definitiv nicht möglich ist (harte Tabukriterien). Anschließend geht es dann darum für die verbliebenen Flächen im Stadtgebiet zu ermitteln, ob und wo eine Windkraftnutzung aus fachlicher Sicht der Planer empfohlen werden kann (weiche Tabukriterien). 
Sobald die erste Fassung des Konzepts fertiggestellt ist, soll es im Technischen Ausschuss vorgestellt und danach entsprechend der Wünsche des Stadtrats weiterbearbeitet werden. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2022 09:27 Uhr