Bauantrag zum Einbau einer zweiten Wohneinheit, zur Errichtung einer Stahl-Außentreppe und zum Anbau eines Balkons auf dem Grundstück FlNr. 904/3, Gmkg. Ebersberg, Pfarrer-Dimmling-Str. 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt ist der Einbau einer zweiten Wohneinheit im bestehenden Einfamilienhaus. Für den Zugang zu dieser Wohneinheit ist die Errichtung einer Stahl-Außentreppe auf der Ostseite geplant. Auf der Südseite soll im 1. OG ein Balkon (4,30 m x 2,10 m) angebaut werden. 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, geplante Bauvorhaben beurteilen sich somit nach § 34 BauGB (Innenbereich). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO – WA). Nach § 4 Abs. 1 BauNVO i.V. mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind Wohngebäude in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig. Das Vorhaben fügt sich also nach Art der Nutzung ein. 
Die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zur Umgebungsbebauung ist beim Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung maßgebend. Da lediglich eine Außentreppe und ein Balkon angebaut werden, verändert sich weder die überbaute Gebäudegrundfläche, noch die Gebäudehöhe oder die Gebäudekubatur. Die Einfügung nach dem Maß der Nutzung ist somit auch gegeben.

Für die zweite Wohneinheit wird ein zusätzlicher dritter Stellplatz erforderlich (1,5 StPl. pro WE = 3 StPl). Dieser Stellplatz wird auf dem Grundstück nördlich der Stahl-Außentreppe nachgewiesen. 
  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zum Einbau einer zweiten Wohneinheit, zur Errichtung einer Stahl-Außentreppe und zum Anbau eines Balkons auf dem Grundstück FlNr. 904/3, Gmkg. Ebersberg, Pfarrer-Dimmling-Str. 3, 85560 Ebersberg und erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2022 15:40 Uhr