Bauantrag wegen Neubau von 2 Doppelhäusern mit 4 Garagen und 4 offenen Stellplätzen in Ebersberg, Rosenheimer Str. 16, FlNr. 38/1, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf vorgenanntem Grundstück zwei Doppelhäuser errichten. 

Folgendes ist geplant:

2 Doppelhäuser (16m x 9,06m je DH)                                        145 m²
Grundfläche insgesamt                                                        290 m²
Wandhöhe                                                                        6,05 m
Anzahl der Vollgeschosse                                                        II
Satteldach mit Dachneigung                                                        38°

4 Garagen zwischen den Häusern
4 offene Stellplätze entlang der Zufahrtsstraße

Das Grundstück liegt im nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und somit im Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Das geplante Vorhaben fügt sich nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung ein. Sie entspricht einem allgemeinen Wohngebiet, größen- und höhenvergleichbare Gebäude ist in der unmittelbaren Umgebung vorhanden. 

Das Bauvorhaben erfordert insgesamt 8 Stellplätze, von denen 4 jeweils in einer Garage und 4 entlang der Straße nachgewiesen werden. 

Die Erschließung ist gesichert; der Antragsteller muss für die östlichste Garage sowie für alle anderen gegenseitige Dienstbarkeiten für Geh- und Fahrtrechte im Grundbuch eintragen lassen. Diese Eintragungen sind der Stadt nachzuweisen. 
Die Sicherstellung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung ist über den geplanten Stichweg im Norden der Gebäude gewährleistet. 

Diskussionsverlauf

StR Otter konnte sich mit dem Bauvorhaben nicht anfreunden und bezweifelte die Benutzbarkeit der Garagen. Er bevorzugte andere Lösungen gerade im Hinblick auf die nördlichen Nachbarn. Dort sei kein Grünstreifen zwischen Erschließungsweg und deren Grundstücken. Die Garage an der Rosenheimer Straße sei nicht gut gelöst.
Die Dichte sei zwar nicht das Problem, jedoch ist es Aufgabe der Stadt für ein gutes Wohnumfeld und Qualität zu sorgen. Durch das Gebiet wird nun entlang der schönen Gärten im Norden eine neue Stichstraße gelegt. Schrägparker wären besser als die Längsparker mit Grünstreifen. 

Für StR Riedl war die Zufahrt zu eng; er stellte Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes. 
StR Spötzl wies daraufhin, dass die Zufahrt eine Einbahnstraße sei und die Garagen lediglich als Lagerraum genutzt werden. 
StR Gressierer stellte fest, dass hier das absolute Maximum aus dem Grundstück geholt wurde. 

Die Verwaltung führte aus, dass es sich hier um ein klassisches Innenbereichvorhaben handelt. Ein Regelungsbedarf für einen Bebauungsplan sei hier nicht erkennbar.  

Beschluss

Der Technischen Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Errichtung von zwei Doppelhäusern mit 4 Garagen und 4 Stellplätzen in Ebersberg, Rosenheimer Str. 16, FlNr. 38/1, Gemarkung Ebersberg. Der Technische Ausschuss erteilt für das Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Datenstand vom 09.06.2022 08:55 Uhr