Antrag auf Genehmigung von Kiesnassabbau auf der FlNr. 739/2. Gemarkung Oberndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das vorgenannte Grundstück besteht eine abgrabungsrechtliche Genehmigung des Landratsamtes Ebersberg vom 05.08.2020 (Az. B-2019-3187). Der Technische Ausschuss erklärte in seiner Sitzung vom 08.10.2019, TOP 2, öffentlich, sein Einvernehmen. 

Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass Kies nicht wie erwartet in 1,30 m Tiefe, sondern erst in 4 m Tiefe ansteht. Deswegen möchte der Antragsteller nun tiefer (bis 545,80 müNN) abgraben, also bis in den Grundwasserschwankungsbereich hinein (höchster Grundwasserstand = 548,50 müNN). 

Nach erfolgter Auskiesung soll der Nassabbaubereich mit örtlich anfallendem Abraum sowie unverwertbarem Lagerstättenanteilen (z. B. Kieswaschschlamm) wiederverfüllt werden. Ab Kote 550 müNN soll eine technische Sorbtionsschicht für weitere Verfüllung mit Material bis zur Zuordnung Z.1.1 gemäß Verfüll-Leitfaden eingebaut werden. 

Ansonsten bleiben die Auflagen und Bedingungen des Bescheids vom 05.08.2020 unverändert bestehen.   

Mit Schreiben vom 20.04.2022 fordert das Landratsamt Ebersberg die Stadt zur Stellungnahme zu dem o. g. Vorhaben auf. 

Stellungnahme der Stadt Ebersberg:

Der Abbau wurde mit Bescheid vom 05.08.2020 (siehe oben) als Trockenabbau genehmigt. Nun soll aufgrund der vorherrschenden Bodenverhältnisse ein Nassabbau erfolgen. 

Aus Sicht der Stadt Ebersberg werden keine Bedenken vorgetragen. Der Eingriff in das Grundwasser ist laut den vorgelegten Unterlagen sehr gering. Wir gehen davon aus, dass aufgrund der derzeitigen Wettersituation ohnehin mit einem eher tiefen liegenden Grundwasserspiegel zu rechnen ist und das Vorhaben wohl kaum mit dem Grundwasser in Berührung kommen wird. 

Hinsichtlich der Verfüllung geht die Stadt Ebersberg davon aus, dass die Bestimmungen des Leitfadens für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen vom 01.09.2021 Anwendung finden. 


Diskussionsverlauf

StR Münch äußerte Bedenken hinsichtlich des vorliegenden Gutachtens, das aufgrund der Formulierungen sehr vage abgefasst sei. Er vermisste die Genauigkeit und forderte eine Stellungnahme des städt. Tiefbauamtes. 

StRin Behounek erkundigte sich, ob die Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf die Feldlerche ordnungsgemäß durchgeführt wurden. 
Sie befürchtete einen nachteiligen Einfluss auf die Filterwirkung des Bodens. 

Die Verwaltung teilt mit, dass das städt. Tiefbauamt im Zuge der Erstellung der Vorlage befasst wurde; von dort sind keine Einwände vorgetragen worden.
Die Ausgleichsmaßnahmen zur Feldlerche wurden geprüft und als ordnungsgemäß bestätigt.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag wegen Kiesabbau (Nassabbau) auf dem Grundstück FlNr. 739/2, Gemarkung Oberndorf. 
Es werden keine Bedenken vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung über diesen Punkt nicht teil.

Datenstand vom 09.06.2022 08:55 Uhr