Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube in das bestehende Reihenmittelhaus im Rahmen der energetischen Dachsanierung auf dem Grundstück FlNr. 1801/16, Gmkg. Ebersberg, Karwendelstr. 102


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen einer energetischen Dachsanierung soll im bestehenden Reihenmittelhaus eine Schleppgaube eingebaut werden. Die Schleppgaube ist mit einer Außenbreite von 5,00 m und einer Dachneigung von 4° geplant. Es entsteht dadurch kein weiteres Vollgeschoss. 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107 – Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 47 – Karwendelstraße, in dem speziell Dachaufbauten geregelt sind. Der Bebauungsplan setzt eine max. Gaubenbreite von 1,40 m und eine Dachneigung von 30° bei Satteldachgauben fest. 
Die Bauherrin beantragt deshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 

Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 
Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits mehrere Befreiungen zu Schleppgauben in ähnlicher Größe und Ausführung erteilt wurden (vgl. FlNrn. 1801/46, 1801/42, 1799/56, 1799/11, Gmkg. Ebersberg) und die angrenzenden Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube in das bestehende Reihenmittelhaus auf dem Grundstück FlNr. 1801/16, Gemarkung Ebersberg, Karwendelstr. 102. Dem Bauvorhaben und der hierfür erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Otter war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Datenstand vom 01.08.2022 08:24 Uhr