Bauantrag zur Aufstockung einer Doppelhaushälfte mit energetischer Sanierung und zur Erneuerung einer Garage mit Geräteraum auf dem Grundstück FlNr. 750/10, Gmkg. Ebersberg, Ringstr. 58


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beantragt ist die Aufstockung einer Doppelhaushälfte im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung und die Erweiterung einer Garage mit einem Geräteraum. Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde das Bauvorhaben in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 08.03.2022 bereits behandelt.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 23 – Südwest Landhausbau, im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB.
Durch die beantragte Aufstockung entsteht eine neue Wandhöhe von 7,685 m und eine Firsthöhe von 9,445 m, die Dachneigung ist mit 20° geplant. Der Bebauungsplan setzt eine Wandhöhe von ca. 6 m und eine Dachneigung von max. 20° fest. 
Der Technische Ausschuss bevorzugte in der Sitzung am 08.03.2022 bereits die Variante mit der flacheren Dachneigung. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landratsamt die hierfür notwendigen Befreiungen abzustimmen. Aufgrund der zahlreichen bereits genehmigten Abweichungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, trägt das Landratsamt die beantragte Aufstockung mit einer Wandhöhe von 7,685 m und der flachen Dachneigung mit 20° im Wege der Befreiung mit, Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der angrenzenden Nachbarn. Der Bauherr hat die schriftliche Zustimmung der Nachbarn dem Befreiungsantrag beigefügt.  
Die Erweiterung der Garage um einen Geräteraum/Fahrradabstellraum erfolgt innerhalb der festgesetzten Fläche für Garagen und erfordert somit keine weitere Befreiung. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Aufstockung einer Doppelhaushälfte mit energetischer Sanierung und zur Erneuerung einer Garage mit Geräteraum auf dem Grundstück FlNr. 750/10, Gmkg. Ebersberg, Ringstr. 58 in Ebersberg und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Der Technische Ausschuss erteilt seine Zustimmung zu der für die Aufstockung notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Otter war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Datenstand vom 01.08.2022 08:24 Uhr