Bebaungsplan Nr. 220 - Candid-Huber-Straße; Gebiet östlich der Haggenmillerstraße, südlich der Baldestraße, westlich der Schlesischen Straße, nördlich der Floßmannstraße; Vorstellung und Zustimmung zum Vorentwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit TA-Beschluss vom 09.11.2021 wurde für den o. g. Bereich ein Bebauungplan zur Regelung der Nachverdichtung aufgestellt. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 15.11.2021. Zur Sicherung der nachfolgenden Planungsziele wurde durch den TA gleichzeitig eine Veränderungssperre beschlossen.  Folgende wesentliche Planungsziele sollen mit dem Bebauungsplan erreicht werden:


Wesentliche Planungsziele sollen sein: 
- Festsetzung des Gebietes als WA – allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO); dies 
entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes.  
- Festsetzung von Grundflächen, Geschossflächen zur eindeutigen Bestimmung der 
möglichen Nachverdichtung um den Erhalt der Siedlungsstruktur zu sichern und in 
eine an moderne Anforderungen gerichtete Weise fortzuschreiben.  
- Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen gem. § 23 
BauNVO) um Freiräume und Grünzüge zu sichern.  
- Festsetzungen für die öffentliche Erschließung


Herr Architekt Fischer vom Büro AKFU stellt die ersten Vorentwürfe für den Bebauungsplan vor und steht für Fragen zur Verfügung. 

Sofern die Planungsunterlagen vom TA freigegeben werden, wird die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchführen. 

Diskussionsverlauf

Herr Architekt Fischer erläuterte die ausführliche Bestandsaufnahme und erläuterte die Planungsüberlegungen. 
Auf Nachfrage aus der Mitte des Ausschusses erklärte Herr Fischer, dass der Bauantrag für Candid-Huber-Str. 9 mit den derzeit vorgeschlagenen Regelungen möglich wäre. 
StR Riedl regte eine gesonderte Festsetzung für Besucherstellplätze an. 

StR Otter begrüßte die Zusammenfassung. Die Vorgehensweise der Stadt war richtig, da nun alle Betroffenen wüssten, welche baulichen Möglichkeiten für Ihr Grundstück bestünden. Er begrüßte die möglichst schlanken Festsetzungen. Die Nachverdichtung im Bestand sei wichtig um ein Ausgreifen in die freie Landschaft zu vermeiden. Das Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,3 fand er plausibel. Hinsichtlich der Wandhöhe sprach er sich für 3-geschossige Gebäude aus. 
Herr Fischer erläuterte, dass bei der Wandhöhe von 7m und 2+D das dritte Vollgeschoss schnell erreicht wäre. Die Dachformen seien entscheidend für das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes. Ein Flachdach mit zurückgesetztem Dachgeschoss wirke oftmals weniger wuchtig als ein Satteldachgebäude mit einer hohen Giebelwand. Er empfahl die Wandhöhe bei den vorgeschlagenen 7 m zu belassen. 

StRin Platzer wollte den Ausreißer an der Haggenmillerstraße nicht zum Maßstab machen. Die Einhaltung der Abstandsflächen war für sie sehr wichtig. Eine größere Höhenentwicklung wäre nur mit einem zurückgesetzten Dachgeschoss möglich. 

StR Gressierer wollte die wuchtige Wirkung insbesondere des zuletzt beantragten Gebäudes ändern. Herr Fischer schlug vor, eine Festsetzung zur Baukörperproportion (Längen-/Breitenverhältnis) mit aufzunehmen. Er würde auch Sonderdachformen wie Mansarddächer ausschließen. Als weitere Möglichkeit könnte eine Regelung über die Anzahl der Wohneinheiten je Grundstücksfläche geprüft werden, wobei es bereits zahlreiche Gebäude mit größerer Wohnungsanzahl im Plangebiet gibt. 

Nach eingehender Beratung wurden folgende Überarbeitungsaufträge an den Architekten gegeben: 

  • Entwicklung von drei Haustypen (Haustyp 1 - 2 VG, E+D mit niedriger Wandhöhe und steilem Dach; Haustyp 2 - 3 VG E+2  2+D mit größerer Wandhöhe und flachem Dach, Haustyp 3 - 3 VG, 2+Staffelgeschoss und Flachdach)
  • Proportionsfestsetzung (Gebäudelänge > Gebäudebreite)
  • Vorgabe bestimmter Dachformen und Dachneigungen (Vorwiegend Satteldächer)
  • Prüfung der Regelung über die Anzahl von Wohneinheiten
  • Aufzeigen der Auswirkungen einer GRZ von 0,3
  • Aufzeigen der verschiedenen Haustypen

Nach Überarbeitung der Planung soll der Bebauungsplanentwurf erneut im TA vorgestellt werden. Eine Beschlussfassung in der Sache erfolgte nicht.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 220 – Candid-Huber-Straße in der Fassung vom 12.07.2022 und stimmt diesem zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der vorliegenden Planung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2022 08:24 Uhr