Bebauungsplan Nr. 221 - Bgm.-Eichberger-Straße; Vorstellung und Zustimmung zum Vorentwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Technische Ausschuss der Stadt Ebersberg hat in seiner Sitzung vom 11.01.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 221 „Bürgermeister-Eichberger-Straße - für das Gebiet nördlich und südlich der Bürgermeister-Eichberger-Straße, südlich und östlich der Floßmannstraße, westlich der Bürgermeister-Müller-Straße beschlossen. 
Das Planungsgebiet liegt südlich und nördlich der Bürgermeister-Eichberger-Straße, südlich und östlich der Floßmannstraße, westlich der Bürgermeister-Müller-Straße.  
Zur Sicherung der Planungsziele wurde daneben auch eine Veränderungssperre erlassen. 

Folgende Planungsziele sollen mit dem Bebauungsplan erreicht werden: 

  1. Festsetzung des Gebietes als WA – allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO); dies entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes. 
  2. Festsetzung von Grundflächen, Geschossflächen zur eindeutigen Bestimmung der möglichen Nachverdichtung um den Erhalt der Siedlungsstruktur zu sichern und in eine an moderne Anforderungen gerichtete Weise fortzuschreiben sowie zur Festlegung von Flächen für die Rückhaltung von anfallendem Niederschlagswasser. 
  3. Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen gem. § 23 BauNVO) um Freiräume und Grünzüge zu sichern.
  4. Festsetzungen für die öffentliche Erschließung
  5. Festsetzungen für die Erweiterung der Grundschule Floßmannstraße  


Herr Architekt Fischer vom Büro AKFU stellt die ersten Vorentwürfe für den Bebauungsplan vor und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung. 

Sofern die Planungsunterlagen vom TA freigegeben werden, wird die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchführen. 

Diskussionsverlauf

Herr Architekt Fischer erläuterte auch hier die Planungsüberlegungen sowie die ausführliche Bestandsaufnahme. Das zuletzt beantragte Bauvorhaben in der Bürgermeister-Eichberger-Str. 14 wäre nach den vorgesehenen Festsetzungen nicht mehr möglich, das das Maß der baulichen Nutzung überschritten wäre. 

Für StR Gressierer war zentraler Punkt der damaligen Ablehnung die Stellplatzsituation. Er regte an, die Stellplatzsatzung entsprechend zu überarbeiten. 

StR Otter stellte fest, dass die Punkte aus dem vorangegangenen TOP hier übertragbar sind. Die Straßenaufweitung im Bereich des Gärtnereigrundstücks begrüßte er. Am östlichen Ende des Plangebiets sollten die Gebäude alle in den Bauraum aufgenommen werden, da diese Platzsituation ortsbildprägend und identitätsstiftend sei. 

Herr Architekt Fischer erläuterte, dass das Gebäude an der Bürgermeister-Eichberger-Straße 1a mit den heutigen Abstandsflächen nicht mehr zu errichten wäre. Er schlug eine Bestandschutzfestsetzung mit Wiedererrichtungsmöglichkeit im Brandfall vor, jedoch kein Neubau. 

Im Übrigen wurde wie im vorangegangenen TOP folgende Überarbeitungsaufträge erteilt:

  • Entwicklung von drei Haustypen (Haustyp 1 - 2 VG, E+D mit niedriger Wandhöhe und steilem Dach; Haustyp 2 - 3 VG E+2  2+D mit größerer Wandhöhe und flachem Dach, Haustyp 3 - 3 VG, 2+Staffelgeschoss und Flachdach). 
  • Proportionsfestsetzung (Gebäudelänge > Gebäudebreite)
  • Vorgabe bestimmter Dachformen und Dachneigungen (Vorwiegend Satteldächer)
  • Prüfung der Regelung über die Anzahl von Wohneinheiten
  • Aufzeigen der Auswirkungen einer GRZ von 0,3
  • Aufzeigen der verschiedenen Haustypen

Nach Überarbeitung der Planung soll der Bebauungsplanentwurf erneut im TA vorgestellt werden. Eine Beschlussfassung in der Sache erfolgte nicht.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 221 – Bgm.-Eichberger-Straße in der Fassung vom 12.07.2022 und stimmt diesem zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der vorliegenden Planung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2022 08:24 Uhr