Verschiedenes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö informativ 13

Sachverhalt

Prüfung der Beschilderung in der Aßlkofener Straße

In der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses am 31.05.2022 bat StR Friedrichs um Überprüfung der Beschilderung im Einmündungsbereich der Aßlkofener Straße in die Münchener Straße. Hier sollten Radfahrer weiterfahren können.

Aktuell ist die Aßlkofener Straße ist aus der Münchener Straße kommend in südlicher Fahrtrichtung frei befahrbar.  In nördlicher Richtung ist sie ab dem Abzweig Wallbergstraße mit Vz. 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art, Fahrräder müssen geschoben werden) und Vz. 357 StVO (Sackgasse ausgenommen Fußgänger und Radfahrer), an der Einmündung zur Münchener Straße mit Vz. 267 StVO (Verbot der Einfahrt) beschildert. 
Die Ausfahrt aus der Aßlkofener Straße in die Münchener Straße stellt durch die Einschränkung des Sichtdreiecks (Sichtweite 47 m gem. RaSt06) durch die derzeit bestehende Stützmauer eine Gefahr dar. Die Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung stadteinwärts können erst sehr spät wahrgenommen werden, weswegen hier bereits vor Jahren diese Regelung beschlossen wurde. Durch eine Zulassung des „fahrenden Verkehrs“ an dieser Stelle entstünde eine neue Gefahrenstelle für Radfahrer. 

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens an der Aßlkofener Straße 2 kann die Beschilderung vor Ort nochmal geprüft werden, da die Stützmauer womöglich abgebrochen wird. (Fotos sind als Anlage beigefügt)

Ringbuslinie 448 – Anbindung des Gewerbegebietes Ebersberg

Zum Fahrplanwechsel am 10.12.2023 wird die vom Landkreis beschlossene Regionalbuslinie 448 eingeführt. Neben der Verbindung zum Bahnhof haben Pendler aus Grafing den Vorteil, umsteigefrei zum Gewerbegebiet Nord zu kommen. Die schnellste Verbindung von Grafing Bahnhof zum Gewerbegebiet Nord dauert etwa 17 Minuten.
Pro Stunde werden zwei Fahrten (gegenläufiger Routenverlauf) zu gleichbleibenden, einprägsamen Taktzeiten angeboten. (Routen- und Fahrpläne sind als Anlage beigefügt)


Antrag der CSU/FDP Stadtratsfraktion wegen Errichtung einer Haltestelle auf der Regionalbahnstrecke München / Wasserburg in Oberndorf (TA vom 08.03.2022)

Die Verwaltung befindet sich in der Sache mit den zuständigen Stellen bei der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH sowie der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, die als Bestellerin der Zugleistungen fungiert, in Kontakt. 
In einer ersten Rückäußerung der DB RegioNetz wurde mitgeteilt, dass im Zuge der Elektrifizierung der Bahnstrecke im Bereich Oberndorf bereits eine Optionsfläche für einen möglichen Haltepunkt vorgesehen sei.
Die Verwaltung wird dem TA regelmäßig über den Sachstand berichten.  

Antrag der CSU/FDP Stadtratsfraktion und der Frauenunion OV Ebersberg wegen Errichtung von Stationen für MVG-Leihräder in Ebersberg (TA vom 31.05.2022)

In der Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Ebersberg am 31.05.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, mit der MVG Kontakt aufzunehmen, um Informationen zur Einrichtung von Stationen für MVG-Leihräder in Ebersberg einzuholen. 
Frau Moser von den Stadtwerken München (Ansprechpartnerin für Mobilitätsprodukte und Großkunden) gab uns hierzu wie folgt Auskunft:

Zuerst müsste die Stadt Ebersberg mit dem Landkreis München eine sog. „Durchführungsvereinbarung“ für die Einrichtung solcher Stationen abschließen. Danach folgt der Abschluss einer „Zweckvereinbarung“ zwischen dem Landkreis München und der Landeshauptstadt München. Erst dann beauftragt die Landeshauptstadt München die MVG - in Absprache mit der Stadt Ebersberg - die gewünschten Stationen zu planen und zu errichten. 
Es müssen mindestens zwei Stationen errichtet werden, was sich mit den vorgeschlagenen Standorten aus dem Antrag decken würde (z.B. Bahnhof, Gewerbegebiet Nord, Kreisklinik).  
Die Stadt (als Auftraggeber) trägt sämtliche Investitionskosten sowie die jährlichen Betriebskosten. Auf die Betriebskosten wird die Nutzungsgebühr angerechnet. 
Die Investitionskosten belaufen sich pro Station bei einem klassischen Modell mit 10 Fahrrädern, Stele und Ständermodul auf rund 28.000 €, bei 15 Fahrrädern auf rund 39.000 €. Für den jährlichen Unterhalt sind (bei 10 Fahrrädern) etwa 10.000 € anzusetzen, auf die eine Nutzungsgebühr von 0,09 € pro Minute angerechnet wird. Die Nutzung (Mietvorgang) erfolgt über die App „MVGO“. (Allgemeine Informationen sind als Anlage beigefügt)


Planungsstand und Ausblick Gesamträumliches Konzept Windkraft Stadt Ebersberg

Das von der Stadt Ebersberg beauftragte Fachplanungsbüro für Stadt- und Landschaftsplanung hat die Erstellung des Gesamträumlichen Konzepts Windkraft (GKW) für das Gebiet der Kreisstadt fortgesetzt. Das Büro und die Verwaltung informieren im Folgenden zum aktuellen Stand und den weiteren geplanten Schritten:

Bisherige Projektbearbeitung 

1.Schritt: Tabuzonen ermitteln
Zunächst wurde ein Kriterienkatalog erstellt, der nach umfassender Überprüfung die harten (Flächen auf denen eine Windkraftnutzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist) und weichen (Flächen auf denen eine Windkraftnutzung aus fachlicher Sicht empfohlen wird) Kriterien zusammenfasst, die für eine gesamträumliche Konzeption in Ebersberg zu berücksichtigen sind. Dazu wurden allgegenwärtige Kriterien um weitere aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen ergänzt (Energienutzungsplan Lkr. Ebersberg 2015/2022, Regionalplan München etc.). Die Kriterien wurden dabei auf ihre Aktualität hin geprüft und insbesondere in ihrer Einteilung in harte und weiche Kriterien verschoben. Dies ist notwendig, da sich die Rahmenbedingen in den letzten Jahren durch eine beträchtliche Zahl an Rechtsprechungen stark verändert haben (aus rechtlicher Sicht sind inzwischen nur noch wenige Flächen als harte Tabuzonen zu qualifizieren).
Die benötigten Daten externer Stellen wurden im Anschluss abgefragt und werden aktuell in die Planzeichnung eingearbeitet. 
Der Kriterienkatalog beinhaltet zudem für jedes weiche Kriterium einen Schieberegler, der eine Empfehlung darstellt, ob die jeweiligen Kriterien nach fachlicher Einschätzung in der Konzeption berücksichtigt werden sollten. 

2. Schritt: Einschätzung, ob in substantieller Weise Raum geschaffen wurde
Diese fachliche Einschätzung der Schiebregler ist nach Einarbeitung der Kriterien in die Planzeichnung darauf abzustimmen, dass der Windkraft in substantieller Weise Raum verschafft werden muss. 
Laut aktueller Rechtsprechung ist bei einem Anteil der ausgewiesenen Konzentrationszonen von 10 % der Vergleichsflächen regelmäßig davon auszugehen, dass der Windenergienutzung substanziell Raum geschaffen wurde. Umgekehrt gilt, dass die Planung umso problematischer erscheint, je weiter sie sich von dieser Marke entfernt. (vgl. OVG NRE, Urteil vom 14.03.2019 – 2 D 71/17.NE)

Weiterer geplanter Ablauf

Der durch die beschriebene Abstimmung entstehende Vorentwurf des Gesamträumlichen Konzepts Windkraft wird nach einer internen Abstimmung mit der Verwaltung am 23.08.22 zum ersten Mal in einem Ausschuss (FA) vorgestellt. Anschließend können über die Schieberegler der weichen Kriterien ggf. Anpassungen an den Empfehlungen in Bezug auf die Zielsetzung der Stadt Ebersberg getroffen werden. In weiteren Ausschusssitzungen am 11.10.22 und 08.11.22 (technischer Ausschuss) können diese Anpassungen eingearbeitet und bei Nachfrage weiter diskutiert werden. Als Abschluss des Gesamträumlichen Konzepts Windkraft fungiert die Vorstellung im Stadtrat am 13.12 mit anschließender Beschlussfassung.
 

Diskussionsverlauf

StR Schechner regte an, am westlichen Ortseingang der Münchener Straße einen festen Blitzer aufzustellen, dies hätte einen hohen erzieherischen Effekt. Weiterhin sollte die Verengung der Ortseinfahrt geprüft werden. 

Der Antrag zu den MVG-Leihrädern wird in den Fraktionen beraten. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2022 08:24 Uhr