Die Verwaltung bittet den Stadtrat um Genehmigung folgender überplanmäßiger Ausgaben:
HHSt. 060.935 – Rathaus, Erwerb bewegliches Vermögen
Hier sind 25.000 € für eine neue Zeiterfassung – im Übrigen auch für die anderen Dienststellen der Stadt - veranschlagt. Nach dem vorliegenden Angebot belaufen sich die Kosten auf etwa 40.000 €. Außerdem zusätzliches bzw. auszutauschendes Mobiliar in der Kämmerei anlässlich Einrichtung Vergabestelle 5.000 €; überplanmäßige Ausgaben somit insg. 20.000 €
HHSt. 215.935 – Schulen, bewegliches Vermögen
Neuausstattung des Lehrerzimmers und eines Besprechungszimmers in der Schule Floßmannstraße. Hier: Kosten für Mobiliar: 15.000,00 €
Für ordentlichen und angemessenen Schulbetrieb dringend erforderlich.
HHSt. 340.500 – Heimat- und Kulturpflege, Grundstücksunterhalt
Betonsanierungsarbeiten am Aussichtsturm (Treppen, Geländer): 35.000,00 €
Deckung zunächst über Deckungskreis 5 des Verwaltungshaushalts
Zur Vermeidung größerer Schäden und für die Sicherheit der Besucher dringend erforderlich.
Hinweis: Um die entsprechend geringere Zuführung von Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt zu kompensieren, erhöht sich die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Position RL Aussichtsturm) entsprechend.
HHSt. 620.932M580 – Hörmannsdorf Nord – Grundstückserwerb, Erschließungskosten
Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und Entwässerung der unbebauten Grundstücke.
Außerplanmäßige Ausgabe: 49.200,00 €
Kompensation durch entsprechende Einnahme bei den Beiträgen bzw. letztlich Kostenerstattung durch die Grundstückskäufer
Bezüglich außerplanmäßiger Ausgaben ist kein Nachtragshaushalt erforderlich, da die Ausgaben als noch nicht erheblich angesehen werden und diese sachlich und zeitlich unabweisbar sind (Zahlungsverpflichtung kraft Satzung).