Tekturantrag zur Baugenehmigung vom 22.02.2017: Kellererweiterung, Errichtung von vier Stellplätzen in einer Doppelgarage sowie Änderung der Anordnung der drei Stellplätze auf dem Grundstück FlNr. 342, Gmkg. Ebersberg, Am Priel 2c


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.09.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Beantragt sind die Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses im Kellergeschoss sowie die Errichtung einer Doppel-Duplexgarage. Zudem ist geplant, die vorhandenen Stellplätze neu anzuordnen. 

Im Einzelnen:
Das Kellergeschoss soll nach Norden hin um 4,50 m erweitert werden. Der Keller wurde bereits zusammen mit dem Wohnhaus errichtet und hat dem Gebäude vermutlich als Fundamentersatz gedient. Im neuen Nutzungsbereich sind Kellerräume und eine Waschküche geplant, es entsteht keine weitere Wohneinheit. 

Die bestehende Doppelgarage wird an gleicher Stelle durch eine Doppel-Duplexgarage ersetzt, wodurch vier Stellplätze entstehen. 

Der bisher neben dem Garagengebäude angeordnete Stellplatz bleibt bestehen. Neben dem Fahrradschuppen sind sowohl östlich zur Garage hin, als auch südlich zur Straße hin, zwei weitere Stellplätze geplant. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erweiterung des Kellergeschosses ist – wie schon das Bestandsgebäude -  bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zulässig. Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bleibt unverändert. 
 
Die neue Duplexgarage entsteht an gleicher Stelle der bisherigen Garage (bisher 2 StPl., neu 4 StPl.). Bereits die Bestandsgarage wurde mit einer verkürzten Aufstellfläche von 2,70 m zur Straße hin genehmigt (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStV beträgt die Mindestaufstellfläche 3 m).

Ob die beiden Stellplätze (StPl. 5 und 6) zwischen dem Fahrradschuppen und der Garage wie geplant ausführbar sind, ist aus Sicht der Verwaltung fraglich. Der Abstand zwischen der Garagenwand und dem bestehenden Fahrradschuppen beträgt lediglich 5,60 m (siehe Anlage 1 und 2). Wir zweifeln an, dass diese Lösung (Parken und Zugang zum Haus) praktikabel ist. 

Zum geplanten 7. Stellplatz südlich zur Straße hin, möchte die Verwaltung anmerken, dass diese Position bereits in den Bauanträgen zur Errichtung des Wohnhauses äußerst kritisch gesehen wurde. In der Sitzung des Ferienausschusses am 23.08.2016 fand hierzu  ein Ortstermin statt. Die Garage und der Stellplatz sollten auf einer Achse zur westlich bestehenden Nachbargarage  positioniert werden – also von der Straße zurückgesetzt -, um die „grüne Sichtachse Am Priel“ als prägendes Ortsbild zu bewahren (siehe Anlage 3 bis 5). Der damals geplante Stellplatz sollte lediglich  mit 0,30 m Grenzabstand errichtet werden und wurde in dieser Form abgelehnt. Aktuell sind 0,70 m Abstand zur Straße eingeplant, zudem müsste die bestehende Bepflanzung an der südwestlichen Grundstücksgrenze entfernt werden, um die Anlage des Stellplatzes zu verwirklichen (siehe Anlage 6). 

Gemäß Grundrissplan des Mehrfamilienhauses befinden sich vier Wohnungen im Bestandsgebäude, die einen Stellplatzbedarf von 6 Stellplätzen auslösen (4 WE je 1,5 StPl.).

Diskussionsverlauf

StR Otter weist auf die fehlende Aufstellfläche vor der geplanten Duplex-Garage hin. Bis eine Einfahrt möglich ist, blockiert das Fahrzeug die sehr enge Straße Am Priel. 
Des Weiteren bittet er um Prüfung, wie viele Wohneinheiten sich tatsächlich in dem Gebäude befinden, da ihm eine Anzeige bei „immoscout“ (7-Familienhaus) aufgefallen ist. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Tekturantrag zur Baugenehmigung vom 22.02.2017 zur Kellererweiterung sowie zur Errichtung von vier Stellplätzen in einer Doppelgarage und zur Änderung der Anordnung der drei Stellplätze auf dem Grundstück FlNr. 342, Gmkg. Ebersberg, Am Priel 2 c in Ebersberg und stimmt den Vorhaben in der vorliegenden Form nicht zu.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Der Technische Ausschuss fordert eine Nachbearbeitung der Stellplatzplanung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2022 11:12 Uhr