Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Lagerfläche zur Wohnraumerweiterung mit Sanierung des Obergeschosses sowie Anbau eines Carports mit Dachterrasse auf dem Grundstück FlNr. 2540, Gmkg. Oberndorf, Mailing 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, im Rahmen einer Sanierung des Obergeschosses im bestehenden Wohngebäude, den derzeitigen Speicherraum (oberhalb der Garage im EG) zur Nutzung als Wohnraum auszubauen. Durch den Ausbau des Obergeschosses entsteht eine zweite Wohneinheit. Auf der Südseite ist der Anbau eines Carports (6,50 m x 6,80 m) geplant, darauf soll eine Dachterrasse entstehen.
  
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Nr. 140 – „Mailing, 1. Änderung“.

Die Errichtung eines Wohnraumes und eines Carports stellen keine privilegierten Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB dar, es handelt sich somit um sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können gem. § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.  
Für den räumlichen Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Nr. 140 – „Mailing, 1. Änderung“ wird bestimmt, dass Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB, die Wohnzwecken dienen, nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung des Flächennutzungsplanes widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen (§ 3). Gem. § 4 der Satzung sind innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches Einzelhäuser in offener Bauweise mit je max. zwei Wohneinheiten zulässig.
Folglich ist das geplante Bauvorhaben bauplanungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 i.V. mit § 35 Abs. 6 BauGB zulässig. 

Durch den Ausbau entsteht eine zweite Wohneinheit, somit sind insgesamt drei Stellplätze erforderlich. Für Wohnung 1 werden ein Stellplatz in der Garage und ein offener Stellplatz nachgewiesen, für Wohnung 2 sind zwei Stellplätze im neuen Carport geplant. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Nutzungsänderung der bestehenden Lagerfläche zur Wohnraumerweiterung mit Sanierung des Obergeschosses, sowie dem Anbau eines Carports mit Dachterrasse  auf dem Grundstück FlNr. 2540, Gmkg. Oberndorf, Mailing 1 in Ebersberg und erteilt den Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2022 11:12 Uhr