Bauantrag zur Erweiterung eines Glasvorbaus als Speiseraum einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück FlNr. 8789/87, Gmkg. Ebersberg, Böhmerwaldstr. 86


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt ist die Erweiterung eines eingeschossigen Glasvorbaus (2,64 m x 8,75 m) auf der Ostseite der bestehenden Kindertagesstätte, der als Speiseraum genutzt werden soll. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 80.3 – „3. Änderung Friedenseiche I“. 
Der beantragte Glasvorbau überschreitet auf einer Länge von 8,75 m die östliche Baugrenze in einer Tiefe von 1,05 m und einer Fläche von 9,19 m². Für diese Überschreitung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Bereits der bestehende Glasvorbau überschreitet die Baugrenze in der gleichen Tiefe (1,05 m) auf einer Länge von 2,75 m mit einer Fläche von 2,89 m².  
Diese Befreiung kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nachbarliche Belange, insbesondere Belichtung, Belüftung und Besonnung werden nicht beeinträchtigt, da ausreichend Abstand zu den angrenzenden Gebäuden vorhanden ist. Alle angrenzenden Nachbarn haben dem Befreiungsantrag zugestimmt.
 
Die Abstandsflächen des neuen Glasvorbaus können nach Osten hin nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Die östliche Grundstücksgrenze wird mit einer Fläche von 0,59 m² überschritten. Vom betroffenen Grundstückseigentümer liegt bereits eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vor, somit kann dem Bauvorhaben auch in der Betrachtung der Abstandsflächen zugestimmt werden. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Erweiterung des Glasvorbaus als Speiseraum einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück FlNr. 878/87, Gmkg. Ebersberg, Böhmerwaldstr. 86 in Ebersberg und stimmt dem Bauvorhaben samt der erforderlichen Befreiung zu und erteilt dem beantragten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 07:47 Uhr