Bauantrag zur Errichtung von zwei Carports mit sechs Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 824/30, Gmkg. Ebersberg, Kurt-Rohde-Platz 2, 4 und 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beantragt ist die Errichtung von zwei Carports im nordöstlichen Bereich des Grundstücks.
Carport C ist für drei Stellplätze mit den Außenmaßen 7,775 m x 5m an der nördlichen Grundstücksgrenze geplant. Carport D ist ebenfalls für drei Stellplätze zwischen dem bestehenden Müllhäuschen und der östlichen Grundstücksgrenze mit denselben Außenmaßen (7,775 m x 5 m) geplant. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 180 – „Kurt-Rohde-Platz. Der  Bebauungsplan sieht in diesem Bereich des Grundstücks Flächen für Müllentsorgung und oberirdische Stellplätze vor. Der Stellplatzschlüssel ist nach § 10 Abs. 6 der textlichen Festsetzungen abweichend von der städtischen Stellplatzsatzung auf 1,2 Stellplätze pro WE festgesetzt.
Da bereits für das bestehende Müllhäuschen eine Befreiung von den festgesetzten Flächen des Bebauungsplanes erteilt wurde, kann auch hier einer entsprechenden Befreiung zugestimmt werden. 
Die Wohnungsanzahl der 3 WEG Mehrfamilienhäuser ergibt insgesamt 32 WE. Folglich wären insgesamt auf den Grundstücken der Wohnanlage 39 Stellplätze nachzuweisen. Derzeit stehen insgesamt 38 Stellplätze, davon 2 behindertengerechte Stellplätze, oberirdisch zur Verfügung. Der Behindertenparkplatz auf der Nordseite wird auf die gegenüberliegende Parkfläche verlegt, wodurch auf der Fläche des geplanten Carports C für die benötigte Konstruktionsfläche kein Stellplatz verloren geht. Es bleiben auf dieser Fläche acht Stellplätze. Durch die Verlagerung des behindertengerechten Stellplatzes und der benötigten Konstruktionsfläche für Carport D, reduziert sich die Stellplatzzahl von fünf Stellplätzen auf vier Stellplätze. Hierfür liegt dem Bauantrag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf den Stellplatzschlüssel vor. Aufgrund der vorhandenen Mieterstruktur bestätigt die WEG, dass sich ein geringerer tatsächlicher Stellplatzbedarf als bei herkömmlichen Wohnungen ergibt. Es handelt sich bei den betreffenden Wohnungen um Sozialwohnungen.  

Gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann eine Befreiung erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus der Begründung zum Bebauungsplan ergeben sich keine Erkenntnisse, dass die Errichtung der Carports die Grundzüge der Planung berühren, die Errichtung samt Reduzierung des Stellplatzschlüssels ist städtebaulich vertretbar. 

Grundsätzlich können Carport ohne Einhaltung von Abstandsflächen mit einer mittleren Wandhöhe von 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m errichtet werden (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO). Jedoch darf die Gesamtlänge aller grenznahen Gebäude auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten (Art. 6 Abs. 7 Satz 2 BayBO). 
Durch die Errichtung der beiden Carports erreicht die Grenzbebauung zusammen mit dem bestehendem Müllhäuschen eine Länge von insgesamt 27,69 m (Carport C: 7,775 m; Carport D: 7,775 + 5 m; Müllhäuschen: 7,14 m). Die zulässige Gesamtlänge von 15 m wird also um 12,69 m überschritten und erfordert eine Abweichung von den Abstandsflächen. Ein entsprechender Antrag liegt vor.  

Die angrenzenden Nachbarn haben dem Bauvorhaben und der notwendigen Abweichung von den Abstandsflächen zugestimmt, somit kann diese aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.

Beschluss

Der technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Errichtung von zwei Carports mit insgesamt sechs Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 824/30, Gmkg. Ebersberg, Kurt-Rohde-Platz 2, 4 und 6 in Ebersberg und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Der technische Ausschuss stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der erforderlichen Abweichung von den Abstandsflächen zu.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 07:47 Uhr