Einbeziehungssatzung 206.1 - 1. Änderung Hörmannsdorf-Ost; Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4a Abs. 3 Satz 2, 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.10.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

A. Vorgeschichte

Am 10.11.2020 wurde der Beschluss für die Ortsabrundungssatzung Nr. 206 „Hörmannsdorf Ost“ gefasst.
In der TA-Sitzung vom 12.10.2021 wurde der Entwurf in der Fassung vom 26.08.2021 gebilligt. 
Anschließend wurden die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 09.03.2022 bis 11.04.2022 durchgeführt.
Die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 17.08.2022 bis 31.08.2022.


B. Stellungnahmen:

1.         Keine Rückmeldungen haben abgegeben.
1.1        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Ebersberg
1.2        Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
1.3        Bayerischer Bauernverband
1.4        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
1.5        Deutsche Telekom AG 
1.6        Stadt Grafing
1.7        Gemeinde Kirchseeon
1.8        Gemeinde Hohenlinden
1.9        Gemeinde Frauenneuharting 
1.10        Gemeinde Forstinning
1.11        Bund Naturschutz Ebersberg 
1.12        Landesbund für Vogelschutz, Poing
1.13        Stadt Ebersberg, Abteilung Abfall und Umwelt
1.14        Energie Südbayern
1.15        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
1.16        Bayerischer Jagdverband
1.17        Freiwillige Feuerwehr Egglburg

2.        Keine Einwände / Bedenken haben vorgetragen:
2.1        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 25.08.2022
2.2        Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 31.08.2022 
2.3         Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 08.08.2022
2.4        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 17.08.2022 
2.5        Stadt Ebersberg, Klimaschutz- und Energiemanager, Schreiben vom 29.08.2022
2.6        Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 22.08.2022
2.7        Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung, Schreiben vom 23.08.2022
2.8        Landratsamt Ebersberg, Wasserrecht, staatl. Abfallrecht, Immissionsschutz, Schreiben 
       vom 23.08.2022
2.9        Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Schreiben vom 16.08.2022



3.         Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 16.08.2022
3.2        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 09.08.2022


C. Behandlung der Stellungnahmen:

3.1        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 16.08.2022
Vortrag:
unsere Stellungnahme vom 30.03.22 wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 10.05.22 behandelt. Es wurde beschlossen, dass zusätzliche Informationen bzw. Links aus unserer Stellungnahme in die Begründung aufgenommen werden. Wir stellen fest, dass dies offensichtlich noch nicht erfolgt ist.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen. Die Anregungen bezüglich der Hinweise zur Versickerung und der hochwasserangepassten Bauweise wurden versehentlich nicht aufgeführt und werden als Hinweise in die Begründung übernommen. 

Beschlussempfehlung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung der Satzung erfolgt nicht. In der Begründung werden die Hinweise auf die Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt bezüglich der Versickerung und des Bau- und Umweltministeriums bezüglich der hochwasserangepassten Bauweise ergänzt.


3.2        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 09.08.2022
       Vortrag:
Kanalisation
Keine weiteren Anmerkungen!
Wasserversorgung
Keine weiteren Anmerkungen!
Straßenbau
Keine weiteren Anmerkungen!
Allgemein
Aufgrund der geringen Straßenbreiten (3,0 – 3,5 m) und der bereits vorhandenen Sparten im Straßenbereich, wird der Einbau eines Nahwärmenetzes in der anliegenden Straße vermutlich nicht möglich sein. Eventuell ergeben sich andere Anschlussmöglichkeiten über private Grundstücke.

Behandlungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zu Kenntnis genommen. Die Anregungen betreffen nicht den Regelungsinhalt der vorliegenden Satzung. Eine Änderung ist nicht erforderlich.

Beschlussempfehlung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung der Satzung erfolgt nicht. 

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Beschluss

1.
Der Technische Ausschuss nimmt von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB Kenntnis. Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 11.10.2022 zu Eigen.

2.
Der Technische Ausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen redaktionellen Änderungen / Ergänzungen in die Satzung mit Begründung einzuarbeiten.

3.
Die Ortsabrundungssatzung (Ergänzungssatzung) Nr. 206 „Hörmannsdorf Ost“, 1. Änderung, wird in der geänderten Fassung vom 11.10.2022 als Satzung beschlossen.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StRin Behounek war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Datenstand vom 14.10.2022 07:47 Uhr