Antrag der CSU/FDP Stadtratsfraktion wegen Errichtung einer Haltestelle auf der Regionalbahnstrecke München/Wasserburg in Oberndorf (TA vom 08.03.2022); Sachstandsbericht und Entscheidung über das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.10.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Sache wird auf die TA-Sitzung vom 08.03.2022 Bezug genommen. 

Auf erneute Erinnerung durch die Verwaltung teilte die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH mit Schreiben vom 15.09.2022 folgendes mit:


„…vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie uns die Willensbekundung der Stadt Ebersberg zur Einrichtung eines Bahnhaltepunkts in Oberndorf an der Strecke Grafing Bf – Wasserburg (Inn) Bf übermittelt haben.

Wir möchten an dieser Stelle zunächst darauf hinweisen, dass gemäß Art. 87e Abs. 4 Grundgesetz der Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur und damit auch die Planung und Realisierung neuer Verkehrsstationen in die Finanzierungszuständigkeit des Bundes fällt. 

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) ist ein Unternehmen des Freistaats Bayern. Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, plant, kontrolliert und finanziert die BEG den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Bayern. Zu den wesentlichen Aufgaben der BEG gehören dabei die Konzeption und die Verbesserung von Fahrplänen sowie die Qualitätssicherung im bayerischen SPNV. In diesem Zusammenhang sind wir auch für die Prüfung neu einzurichtender Bahnhalte zuständig. Unabhängig davon, ob es früher bereits einmal eine Bahnstation gegeben hat oder nicht, müssten die Bahnsteiganlagen nach den aktuellen Normen (z.B. Barrierefreiheit) komplett neu gebaut werden. Es gelten daher für beide Fälle die gleichen Anforderungen.

Für die Errichtung neuer Bahnstationen gelten bayernweit einheitlich festgelegte Voraussetzungen. Diese sind wie folgt kumulativ zu erfüllen:

  1. Willensbekundung der betroffenen Gemeinde (Stadt Ebersberg / liegt bereits vor) und des Aufgabenträgers für den allgemeinen ÖPNV (Landkreis Ebersberg / liegt noch nicht vor) gegenüber der BEG.

  1. Nachweis der fahrplantechnischen Machbarkeit (durch BEG und DB Netz AG), unter der Voraussetzung einer mindestens stündlichen Bedienung mit bestehenden Zügen. Ggf. ist eine Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) durchzuführen.

  1. Wirtschaftlichkeitsprüfung
    • Fahrgastprognose (i.d.R. erstellt durch die BEG) mit mind. 100 Ein-/Aussteigern pro Tag; bei besonders aufwändigen Projekten gilt ein Schwellenwert von mind. 1.000 Ein-/Aussteigern pro Tag
    • Kostenschätzung
    • Nachweis des verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzens (i.d.R. durch die BEG nach dem Vereinfachten Verfahren der Standardisierten Bewertung)

  1. Barrierefreie Gestaltung: Die barrierefreie Gestaltung der Bahnstation inkl. barrierefreier Anbindung an das öffentliche Wegenetz ist Aufgabe der Bahn. Die barrierefreie Gestaltung des Stationsumfelds ist Aufgabe der Kommune. Die Planungen sind so aufeinander abzustimmen, dass eine durchgängige Barrierefreiheit gewährleistet wird.

  1. Busanpassung
    • Integration des neuen Bahnhalts in das ÖPNV-Fahrplanangebot und Ausrichtung des Busangebots auf den Bahnfahrplan (d.h. keine Parallelfahrten, dafür mehr Zubringerverkehr); im weiteren Verlauf ist hierüber ein Vertrag mit dem Freistaat abzuschließen
    • Anpassung des Schülerverkehrs mit dem Ziel einer Verlagerung vom Bus auf die Bahn (wenn Fahrgastpotenziale im Schülerverkehr vorhanden sind) 

  1. Kommunale Umfeldmaßnahmen 
    • Integration des neuen Bahnhalts in das öffentliche Straßen- und Wegenetz durch die Kommune
    • Errichtung von Verknüpfungsanlagen (Bushaltestellen, P+R-Parkplätze, Fahrradabstellplätze) durch die Kommune

  1. Gesicherte Finanzierung (Zuständigkeit beim Bund)


Was den konkreten Vorschlag eines Haltepunkts in Oberndorf angeht, möchten wir besonders auf folgenden wichtigen Punkt hinweisen, der leider einer Realisierung im Wege steht:

Die zukünftigen Angebotskonzepte für die Strecke Grafing Bf – Ebersberg – Wasserburg (inkl. Elektrifizierung) wurden im Rahmen des Programms „Bahnausbau Region München“ der Staatsregierung intensiv untersucht. Das Ergebnis aller Untersuchungsvarianten war, dass die Fahrzeit zwischen Grafing Bf und Wasserburg sehr knapp ist. Für eine Regional-S-Bahn nach Wasserburg ist eine Verkürzung der Fahrzeiten erforderlich. Da durch einen zusätzlichen Halt in Oberndorf jedoch eine Verlängerung der Fahrzeiten entstehen würde, besteht in fahrplantechnischer Hinsicht leider keinerlei Spielraum für zusätzliche Stationen an der Strecke (siehe Punkt 2).

Auch wenn wir uns über das Engagement vor Ort für den öffentlichen Verkehr sehr freuen, bitten wir um Verständnis, dass wir den neuen Halt Oberndorf nicht in Aussicht stellen können.“ 

Im Zuge der Beratung ist zu entscheiden, ob aufgrund des Antrags der CSU/FDP-Stadtratsfraktion der Auftrag an die Verwaltung, die notwendigen Gespräch zu führen, damit erledigt ist. 

Nach Ansicht der Verwaltung ist nicht zu erwarten, dass die BEG aufgrund der getroffenen Aussagen weitere Kapazitäten oder Ressourcen in das Projekt investieren wird. Sollte seitens der Stadt der Wunsch weiterhin bestehen, die Sache weiter zu verfolgen, müsste die Stadt mit den oben beschriebenen Untersuchungen in Vorleistung gehen, allerdings mit dem sehr hohen Risiko, dass die bahnseitige Sichtweise aufrechterhalten bleibt. Mittel für diese Untersuchungen sind im Haushaltsplan 2022 nicht vorhanden und wären ggfs. im nächsten Haushaltsplan (2023) bereitzustellen. Welche Kosten für diese Untersuchungen entstehen, ist der Verwaltung derzeit nicht bekannt, da hierzu keinerlei Erfahrungen vorliegen. 

Bei der Betrachtung des Sachverhalts sollte nicht vergessen werden, dass der Landkreis, die Stadt Grafing sowie die Stadt Ebersberg eine Ringbuslinie für den östlichen und südöstlichen Bereich von Ebersberg mit dem Fahrplanwechsel 2023 (Ende 2023) einrichten wird. Diese Ringbuslinie soll eine direkte Verbindung sowohl zum Bahnhof Ebersberg als auch nach Grafing-Bahnhof ermöglichen.   

Diskussionsverlauf

StR Gressierer erinnerte an die breite Zustimmung die der Antrag seinerzeit im TA erhalten habe. Er bat, die Sache nicht ad acta zu legen, sondern im Sinne einer zeitgemäßen Lösung weiterzuverfolgen. Er sah wegen der bestehenden Bahnstrecke eine einfache Umsetzungsmöglichkeit. 
Erster Bürgermeister Proske erläuterte in diesem Zusammenhang die Unterschiede zwischen dem gewünschten Bahnhalt in Oberndorf und dem Bahnhalt Ebersberg-Süd. Hier müsse ohnehin ein Ausweichgleis zwischen Grafing-Stadt und Ebersberg gebaut werden, um den Takt zu verdichten. Das Ausweichgleis erhielte durch einen Mittelbahnsteig südlich der Ringstraße einen zusätzlichen Nutzen. Außerdem liegt ein großes Wohngebiet in fußläufiger Entfernung zu dem möglichen Haltepunkt. 
StR Gressierer bat im Zuge der weiteren Planungen um Erläuterung, wie die Zufahrt zu diesem neuen Bahnhof geregelt werden soll. 

StR Otter bemerkte, dass die Planungen für das Ausweichgleis sehr langsam voranschreiten. Ursprünglich wurde ein Zeithorizont von 2026 angesprochen. Er wünschte sich einen Bericht im Stadtrat im Dezember über den Sachstand. Er sah die Struktur in Oberndorf für einen weiteren Bahnhalt schwierig und war in großer Sorge, dass aufgrund der beschriebenen Fahrzeitverkürzung weitere Haltestellen auf der Strecke Grafing-Bahnhof – Wasserburg entfallen könnten. Man sollte sich mit den anderen Gemeinden hier solidarisch zeigen. 

StR Münch sah kein Problem den Antrag aufrechtzuerhalten. Er machte nochmals die Unterschiede zum Bereich Ebersberg-Süd deutlich. Hier liegt ein großes Wohngebiet, das den Leuten ermöglicht den Bahnhof zu Fuß zu erreichen. Er erwartet hier keinen großen Autoverkehr. Für die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die notwendigen Gutachten sah er im Moment keinen Weg. 

Erster Bürgermeister Proske schlug eine Auftragserweiterung im Rahmen des Integrierten Mobilitätskonzeptes vor, um die Fahrgastzahlen ermitteln zu können. 

Für StR Friedrichs war die Antwort der BEG zu kurz. Er regte die Einführung von Express-Bahnen vor. 

StR Schechner stellte abschließend fest, dass eine Bahnverbindung nur dann attraktiv sei, wenn sie auch funktioniert. 

Eine Beschlussfassung erfolgt zu diesem Punkt nicht. Somit bleibt der TA-Beschluss vom 08.03.2022 aufrechterhalten und die Verwaltung wird die Sache weiterverfolgen. 

Beschluss

Nach Beratung 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 07:47 Uhr