Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück FlNr. 1667, Gmkg. Ebersberg, Aßlkofener Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 19.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Dreispänners mit Garagen und Stellplätzen vor. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauBG.
Die geplante Bebauung fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Umgebungsbebauung ein.
Die erforderlichen sechs Stellplätze (3 WE à 2 StPl.) werden je Wohneinheit in einer Garage und einem offenen Stellplatz nachgewiesen.
An der nördlichen Grundstücksgrenze verläuft derzeit ein Regenwasserkanal, der zusammen mit der Wasserleitung und dem Kanal in die private Zufahrtsstraße zu verlegen ist. Dies geschieht auf Kosten des Bauwerbers und ist, wie die Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die Stadt Ebersberg, noch vertraglich zu vereinbaren.
In diesen Vertrag ist auch die Straßengrundabtretung zur Aufweitung der Aßlkofener Straße aufzunehmen (im Lageplan grün / blau schraffiert dargestellt), wie bereits im Rahmen des Bauantrages für die Bebauung des nördlichen Nachbargrundstücks FlNr. 1668, Gmkg. Ebersberg.
Diskussionsverlauf
Im Zuge der Beratung kam das Gremium übereinstimmend zu der Ansicht, das Vorhaben nochmal zurückzustellen und mit dem Planer ein Gespräch mit dem Ziel zu führen, die beiden Nebengebäude A (Garage und Müllhäuschen)weiterabgesetzt von der Straße zu errichten.
Insbesondere die Verkehrssituation wurde kritisch betrachtet. Die Garage sowie das Nebengebäude des Hauses A sind zu nah an der Straße situiert und sollen etwas abgerückt von der Straße errichtet werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Antragsteller und dem Planer hierüber nochmals zu sprechen.
StRin Will konnte dem Vorhaben nicht zustimmen, da durch das Bauvorhaben die Eigenständigkeit der Ortschaft Aßlkofen verloren geht. Ein weiterer Grund war die Verkehrssituation.
StR Mühlfenzl bezog sich ebenfalls auf die Verkehrssituation und sprach den vor Kurzem stattgefundenen Unfall in der Aßlkofener Straße an. Die Garagensituation muss entschärft werden.
StR Schechner regte einen größeren Abstand zwischen den beiden Nebengebäuden A und der Straße an.
StR Otter betonte die Bedeutung des Straßenraumes. Dieser soll aufgeweitet und z. B. mit Grünstreifen oder Apfelbäumen hervorgehoben werden.
StR Goldner bedauerte den Verlust des dörflichen Charakters in dem Gebiet und schloss sich ansonsten den Ausführungen von StR Otter an.
Ein Beschluss wurde zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.
Datenstand vom 26.07.2019 10:04 Uhr