Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung und Aufstockung eines Garagengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 2434, Gmkg. Oberndorf, Weiding 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 19.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 19.09.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Beantragt sind die Erweiterung und die Aufstockung eines bestehenden Garagengebäudes im südlichen Teil des Grundstückes. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB.

Die bestehende Doppelgarage mit Geräteraum wird um eine Garage mit einer Breite von 3,55 m auf eine Gesamtgebäudelänge von 12 m nach Osten hin erweitert. Im gesamten OG, das auf das Bestandsgebäude aufgestockt wird, soll ein Lagerraum mit einer Fläche von 62,35 m² entstehen. Dieser Raum ist über eine geplante Außentreppe auf der Ostseite des Gebäudes zu erreichen.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ergibt sich aus § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt, da die Garage bereits im Bestand ist. Die geplante Erweiterung und Aufstockung entspricht der bisherigen Nutzung. Durch die Zulassung dieses Bauvorhabens ist eine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung nicht zu befürchten, da das Gebäude sowohl aktuell, als auch in der Zukunft als Garage und Lagerfläche genutzt wird (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB). Zudem wird der Lagerraum im OG der Garage geplant, um die Vorgaben des § 35 Abs. 5 Satz 1 BauGB zur flächensparenden Bodenversiegelung zu erfüllen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 10:04 Uhr