Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorgeschichte:
Am 04.04.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 51.1 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 03.05.2017 bis 06.06.2017 durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 26.07.2017 bis 06.09.2017 durchgeführt.
1. Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1 Vermessungsamt Ebersberg
1.2 Polizeiinspektion Ebersberg
1.3 Kreisjugendring Ebersberg
1.4 E.ON Netz GmbH, Bamberg
1.5 Stadt Grafing
1.6 Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ebersberg,
1.7 Stadt Ebersberg, Klimamanager
1.8 Behindertenbeauftragte Stadt Ebersberg
1.9 Kath. Pfarramt, Ebersberg
1.10 Landratsamt Ebersberg, Altlasten
1.11 Landratsamt Ebersberg, Staatliche Aufsicht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
1.12 Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt
1.13 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.14 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
1.15 Kreisheimatpfleger
1.16 Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut
1.17 Evang.-Luth. Pfarramt, Ebersberg
1.18 Deutsche Post, Freising
1.19 Bayernwerk AG, Ampfing,
1.20 Bayernwerk AG, Assetmanagement, München
1.21 Vodafone Kabel Deutschland GmbH, München
2. Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1 Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 27.07.2017
2.2 Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 02.08.2017
2.3 SG 41 Bauleitplanung, Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 21.08.2017
- Bauverwaltung
- Untere Immissionsschutzbehörde
- Untere Naturschutzbehörde
2.4 Energie Südbayern GmbH, Traunreut, Schreiben vom 14.08.2017
2.5 Stadt Ebersberg, Umwelt und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 27.07.2017
2.6 Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur, Schreiben vom 27.07.2017
2.7 Erzbischöfliches Ordinariat München, Schreiben vom 27.07.2017
2.8 Markt Kirchseeon, Schreiben vom 16.08.2017
2.9 Gemeinde Steinhöring, 31.07.2017
3. Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1 Kreisbrandinspektion Ebersberg, Schreiben vom 21.08.2017
3.2 Landesbund für Vogelschutz, Poing, Schreiben vom 04.08.2017
3.3 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 06.09.2017
Behandlung der Stellungnahmen:
3.1 Landratsamt Ebersberg, Brandschutzdienstelle, Schreiben vom 21.08.2017
Es wird vorgetragen, dass das Schreiben vom 22.05.2017 weiterhin gültig bleibe:
Schreiben vom 22.05.2017:
Aus Sicht der Brandschutzdienststelle bestünden keine Bedenken gegen das Vorhaben, wenn nachfolgende Hinweise beachtet würden:
1. Flächen für die Feuerwehr:
Öffentliche Verkehrsflächen:
Ohne Hinweise/Anmerkung/Auflage
Privater Grund:
Aufgrund der z.T: maximal zulässigen Wandhöhe von 8,40 m werde davon ausgegangen, dass Aufenthaltsräume mit Brüstungshöhen von mehr als 8 m im Sinne d BayBO Art.31 Abs. 3 Satz 1 nicht zulässig sind. Folglich würden auch keine Aufstellflächen für die Drehleiter notwendig werden.
2. Löschwasserversorgung
1. Nach der Planung ergebe sich ein Löschwasserbedarf von mindestens 48m³/h über zwei Stunden, der als Grundschutz durch die öffentliche Trinkwasserversorgung bereitzustellen sei.
2. Der Abstand der Hydranten soll im öffentlichen Verkehrsraum 150 m nicht unterschreiten, sodass von beliebigem Standort eines Feuerwehrlöschfahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum innerhalb von nicht mehr als 75 m fußläufig ein Hydrant erreichbar sei.
3. Zur Erzielung vorgenannter Abstände seien gegebenenfalls weitere Hydranten vorzusehen. Die Überflurhydranten seien nach DIN EN 14339 und die Unterflurhydranten nach DIN EN 14384 auszuführen. Die normativen Verweise der zutreffenden Arbeitsblätter seien zu beachten.
4. Laut Empfehlung des LFU sollte das Verhältnis von Über- zu Unterflurhydranten 1/3 zu 2/3 betragen. Aus Sicht der Brandschutzdienstselle seien Überflurhydranten wegen ihrer Erreichbarkeit und Inbetriebnahme insbesondere auch im Winter zu bevorzugen.
Stellungnahme:
Das Schreiben wurde bereits in der TA-Sitzung am 27.06.2017 unter TOP 8, Pkt. 3.4 vollumfänglich behandelt. Auf die Stellungnahme wird verwiesen:
Zu 1:
Zu den Ausführungen hinsichtlich Wandhöhe von 8,40 m ist festzustellen, dass sich grundsätzlich, abhängig von der jeweiligen Objektplanung, Brüstungshöhen von über 8m ergeben können. Der Nachweis des erforderlichen 2. Fluchtweg bzw. der Aufstellfläche für die Drehleiter ist im Rahmen des jeweiligen Genehmigungs- oder Freistellungsverfahrens durch den Planer/Bauwerber zu klären. Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplan unter Hinweise D)2f enthalten. Aus der Sicht des Bebauungsplans sind keine Änderungen erforderlich. Die Zufahrbarkeit für die Feuerwehr ist gewährleistet.
Zu 2:
Grundsätzlich wird bezüglich der Löschwasserversorgung festgestellt, dass nach Art. 1 Abs.1 und 2 Bayer. Feuerwehrgesetz der abwehrende Brandschutz und die Bereitstellung der notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen unabhängig von Bauleitplanverfahren eine gemeindliche Pflichtaufgabe darstellen. Zudem erfolgt die verkehrstechnische Anbindung des Plangebietes über eine bereits vorhandene Erschließung mit allen erforderlichen Versorgungsanlagen. Insofern ist das Baugebiet bereits voll erschlossen, das Hydrantennetz entspricht dem DVGW-Arbeitsblatt W 405, die Versorgung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser ist sichergestellt.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht.
3.2 Landesbund für Vogelschutz, Poing, Schreiben vom 04.08.2017 (per E-Mail)
Es werden keine Einwände vorgebracht. Im Sinne der Arterhaltung wird darum gebeten, den beigefügten Anhang zu beachten und die Bauwilligen darüber zu informieren.
Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht.
3.3 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 06.09.2017
Es wird vorgetragen, dass es keine Ergänzungen zur Stellungnahme vom 17.05.2017 gibt. Es wird darauf hingewiesen, die Sanierung des bestehenden Mischwasserkanals im Herbst 2017 durchgeführt wird.
Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Schreiben wurde bereits in der TA-Sitzung am 27.06.2017 unter TOP 8, Pkt. 3.6 behandelt. Ergänzungen sind nicht erforderlich.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht.