Anpassung der Hundesteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses, 24.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 24.10.2017 ö vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Hundesteuer wurde zuletzt zum 01.01.2002 auf 40,00 € erhöht (vorher 70 DM = 35,79 €). Im Zuge der Erhöhung der Grundsteuer und Gewerbesteuer in den letzten Jahren wäre auch eine Erhöhung der Hundesteuer anzudenken.

a) Ausgaben für Hundekottüten
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich um eine nicht zweckgebundene Steuer handelt; die Hundesteuer dient also nicht der Beseitigung der Häufchen.
Trotzdem sollte – anders als noch 2002 bei der letzten Erhöhung - auch der Aspekt des Aufwands der Stadt zur Beseitigung der Häufchen betrachtet werden. Bezogen auf ein Kalenderjahr ergeben sich folgende Zahlen:

Kosten brutto
Bemerkung
210.500 Tüten im Jahr (2016)
2.454,85 €
...macht bei 470 Hunde je Hund 448 Btl./Hund => tgl. 1 Btl/Hund, Rest auswärtige....
...macht bei 10 cm x 3 cm x 3 cm Wurst einen Haufen von ca. 19 m³, sh. Entsorg.kost.
jährl. Abschreibung Automaten
1.125,00 €
ca. 25 Automaten á 450 € und 10 Jahre Abschreibung (Krysa, Hst. 675.672)
Kosten Leerung jährlich
2.500,00 €
entspr. 1/3 der Kosten für Hartmann Str.reinig. (7.500 €/J, vgl. Hst. 675.655)
Entsorgungskosten
3.040,00 €
19 m³ entspr. 19 t x 160 € vgl. Hst. 675.672
Summe:
9.119,85 €

macht bei 470 Hunden je Hund
19,40 €
 als Kosten, die 2002 bei den 40 EUR noch nicht mit bedacht wurden...
Nicht mit eingerechnet sind die Verwaltungskosten durch Ausgabe von Tüten im Bürgerbüro.

Etwa die Hälfte der derzeitigen Hundesteuer geht also bereits für die Kosten der Hundetüten und deren Beseitigung drauf. Diese Kosten fielen früher – auch bei der letzten Anpassung der Hundesteuer – nicht an. Würde man diese Kosten von ca. 20 € auf bisherige Hundesteuer draufschlagen, ergäbe sich eine Hundesteuer von 60,00 €.
b) Vergleich Umland:
Ort
€ je
Hund
€ je Kampfhund
mtl. Abr.
Seit
München
100
800
Ja
1997
Dachau
60
996
Ja
2017
Grafing
60
400
Ja
2016
Wasserburg
60
300
Nein
2004
Rosenheim
60
400
Nein
2017
Poing
55
55
Nein
2006
Kirchseeon
50
400
Nein
2011
Vaterstetten
50
50
Nein
2010
Zorneding
50
400
Nein
2016
Haar
42
600
Ja
2008
Ebersberg bisher
40
320
Nein
2002
Freising
40
600
Nein
2006
Erding
35
600
Nein
2007
Steinhöring
30
300
Nein
2002
Markt Schwaben
30
500
Nein
2006
















Ebersberg liegt – wie jedoch auch die Landkreisstädte Freising und Erding - im unteren Drittel. Die meisten Gemeinden bewegen sich bei einer Jahressteuer von 50,00 € bis 60,00 € im Jahr.

c) Hundesteuer betrachtet auf die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI; 2010=100)
VPI 01/2002 =   88,7 = Hundesteuer tats. 40,00 €
VPI 09/2017 = 109,6 = Hundesteuer rechn. 49,43 € (+23,57 %)

d) Mehreinnahmen
Bei derzeit 470 angemeldeten Hunden (kein Kampfhund gemeldet) ergäbe sich z.B. bei einer Hundesteuer von 60,00 EUR statt bisher 40,00 EUR eine Mehreinnahme von 9.400,00 EUR jährlich.

e) Kampfhund: Die bisherige Regelung eines 8-fachen Steuersatzes hat wohl mit dazu beigetragen, dass derzeit kein derartiger Hund bei uns gemeldet ist. Die Regelung sollte deshalb beibehalten werden.

f) Art und Anzahl der gemeldeten Hunde:
Stand
Anzahl
31.12.
60
61
62
63
64
66
Summe
Jahr
Erster
Zweiter
Dritter
Negz
Kampf
frei
Alle
2002
351
14
2
0
0
1
368
2003
343
16
1
0
0
1
361
2004
358
24
3
0
0
3
388
2005
353
24
2
0
0
5
384
2006
369
24
1
0
0
6
400
2007
383
30
1
2
0
6
422
2008
409
40
2
4
0
5
460
2009
403
41
2
3
0
4
453
2010
410
44
10
3
0
4
471
2011
411
55
11
1
0
5
483
2012
395
55
12
2
0
4
468
2013
403
62
6
3
0
2
476
2014
399
61
4
2
0
6
472
2015
397
67
6
3
0
4
477
2016
409
55
9
4
0
4
481
2017
394
59
9
4
0
4
470

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Hundesteuersatzung vom 15.01.2007 wie folgt zu ändern:

1. § 5  der Hundesteuersatzung erhält folgende Fassung:
(1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 60,00 € jährlich.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 beträgt die Hundesteuer bei Kampfhunden im Sinn des § 1 Abs. 2  480,00 € jährlich.

2. Die Änderung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.08.2019 14:37 Uhr