Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses und Aufteilung in zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 2729/15, Gmgk. Oberndorf, Kumpfmühle 6
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt sind die Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses durch die Errichtung von zwei erdgeschossigen Anbauten sowie die Aufteilung dieses Gebäudes in zwei Wohneinheiten.
Der Anbau auf der Ostseite hat eine Grundfläche von 30,6 m², der Anbau im Westen 67,26 m².
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die geplante Gebäudeerweiterung erfüllt die Einfügungsmerkmale des § 34 BauGB. Auf der Ostseite wird die faktische Grenze zum Außenbereich geringfügig überschritten. Da aber keine Erweiterung der Bebauung nach Osten hin zu erwarten ist (FNP: landw. Fläche), führt diese geringfügige Überschreitung nicht zur Unzulässigkeit des östlichen Anbaus.
Durch die Erweiterung und die Aufteilung in zwei Wohneinheiten erhöht sich der Stellplatzbedarf auf insgesamt vier Stellplätze. Diesen werden in der bestehenden Garage (2 StPl.) und auf dem Grundstück (2 offene StPl.) nachgewiesen.
Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 10:00 Uhr