Vollzug des BauGB; Antrag auf Zurückstellung (§ 15 BauGB) des Antrags auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in der Ringstr. 116, FlNr. 747/43, Gemarkung Ebersberg (TA 19.09.2017 TOP 02)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.11.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 19.09.2017, TOP 2, öffentlich.
Mit Schreiben vom 25.09.2017 wurde dem Antragsteller das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt und nachgefragt, ob der Antrag zurückgezogen wird oder – trotz ablehnender Entscheidung – dem LRA zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Auf nochmalige Erinnerung vom 05.10.2017 teilt der Antragsteller mit E-Mail vom 10.10.2017 mit, den Antrag an das LRA Ebersberg zur Entscheidung weiterzuleiten.
Der Technische Ausschuss beschloss am 19.09.2017 das Grundstück in den Bebauungs­plan Nr. 151.1 – südlich Kolpingstraße miteinzubeziehen. Um die Planungsziele des künftigen Bebauungsplanes (Festsetzung von Bauräumen, Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung – hier insbesondere der Wandhöhe) nicht zu gefährden, wird vor­ geschlagen, die Zurückstellung des Baugesuchs gemäß § 15 BauGB beim LRA Ebersberg zu beantragen. Die Zurückstellung bewirkt – ähnlich einer Veränderungssperre – dass die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten auszusetzen hat.

Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind erfüllt. Insbesondere liegt ein wirksam gefasster und ordnungsgemäß bekanntgemachter Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB vor. In der Sitzung vom 14.11.2017 unter TOP 6 fasste der Technische Ausschuss den Beschluss, den Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 151.1 – südlich Kolpingstraße dergestalt zu erweitern, dass er auch das Grundstück des Antragstellers umfasst.
Die konkretisierte planerische Vorstellung der Stadt liegt ebenfalls vor. Das geplante Vorhaben zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern ist aufgrund der derzeitigen teilweisen Lage im Außenbereich nach Ansicht der Stadt nicht zulässig. Es kann nur durch eine entsprechende Bauleitplanung realisiert werden. Weiterhin ist es erforderlich, die weitere Nachverdichtung – es sollen im gegenständlichen Vorhaben 12 -13 Wohneinheiten entstehen -  in diesem Gebiet nicht über die planersetzenden Vorschriften des § 34 BauGB, sondern über eine qualifizierte Bauleitplanung zu steuern um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Das Sicherungsbedürfnis liegt darin, dass das vorliegende Vorhaben insbesondere die Steuerung der Nachverdichtung in diesem Bereich erheblich erschweren würde.

   

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, die Zurückstellung des Baugesuchs wegen Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in der Ringstraße 116 (FlNr. 747/43, Gemarkung Ebersberg) beim LRA Ebersberg zu beantragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 10:00 Uhr