Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 201 - Richardisweg zur Errichtung einer Terrassenüberdachung und zur Errichtung von Böschungsstufen auf dem Grundstück FlNr. 188/4, Gmkg. Ebersberg, Richardisweg 5a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beantragt ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung (4,8 m x 3 m = 14,4 m²) sowie die Errichtung von Böschungsstufen auf der Westseite des Grundstücks. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 201 – „westl. Richardisweg“. Im Bebauungsplan sind durch Planzeichen A 3.1 Baugrenzen für überbaubare Flächen, sowie unter C 10 eine „bestehen bleibende Böschung“ festgesetzt. 

Da beide Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. 

Gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann eine Befreiung erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 

Terrassenüberdachungen können grundsätzlich mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe von 3 m verfahrensfrei errichtet werden (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g) BayBO).
Durch die Errichtung der geplanten Terrassenüberdachung wird die Baugrenze nach Süden hin um 3 m und einer Fläche von 14,4 m² überschritten. Eine Befreiung von den Baugrenzen wurde bereits bei den Grundstücken FlNr. 188, 188/13, 188/16, 188/24, 188/25 der Gmkg. Ebersberg für div. Bauvorhaben erteilt. Die angrenzenden Nachbarn haben dem Bauvorhaben und der hierfür notwendigen Befreiung zugestimmt, somit kann diese aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.

Des Weiteren ist die Errichtung von Böschungsstufen auf der Westseite des Grundstücks zur besseren Nutzung und zur Vermeidung der Rutschgefahr bei der Gartenpflege beantragt. Bei Anlagen, die der Gartennutzung, der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, handelt es sich um verfahrensfreie Vorhaben gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe e) BayBO. Für die Grundstücke FlNr. 188, 188/16, 188/13 der Gmkg. Ebersberg wurden bereits vergleichbare Befreiungen (Errichtung von Stützmauern) zur Geländeanpassung und somit zur besseren Nutzung des Geländes erteilt. Da auch hier die angrenzenden Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben, kann aus Sicht der Verwaltung auch diese Befreiung erteilt werden. 

Diskussionsverlauf

StR Gressierer wunderte sich, dass mal letztes Mal, als es nur um Büsche statt Bäume ging strenger war als jetzt. 
StR Otter entgegnete, dass es auf die Wahrnehmung einer Stadt ankomme. Dies geschieht meistens von der Straße aus. Deswegen ist eine grüne Einsäumung der Wegeverbindungen wichtig. 

Beschluss

Der technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung und zur Errichtung von Böschungsstufen auf dem Grundstück FlNr. 188/4, Gmkg. Ebersberg, Richardisweg 5a in Ebersberg und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Der technische Ausschuss stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2022 07:57 Uhr