In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 13.09.2022 wurden die zuvor bereits im Arbeitskreis Energiewende und Ferienausschuss diskutierten Ergebnisse der Untersuchungen zum gesamträumlichen Konzept Windkraft vorgestellt. Im Ergebnis können Potentialflächen unterschiedlichen Umfangs ermittelt werden, abhängig von den gewählten variablen Ausschlussflächen zu Siedlungsbereichen. Nach Vorstellung und Diskussion von vier sich unterscheidenden Varianten, hatte sich der Technische Ausschuss festgelegt, die Variante mit den im Vergleich geringeren zusätzlichen Abständen weiter zu verfolgen (Variante 1 mit Vorsorgeabständen 900 m zu reinen Wohngebieten und 600 m zu allgemeinen Wohngebieten).
Mit der Auswahl einer größeren Flächenkulisse ist die Zielsetzung verbunden, im Rahmen der weiteren Vertiefung konkurrierende räumliche Belange, wie beispielsweise den Artenschutz, adäquat berücksichtigen zu können. Weiterhin sollen durch eine Priorisierung zusätzlich flächenspezifische konkurrierende Belange Berücksichtigung finden.
Die priorisierten Flächen sollen einerseits den Handlungsfaden der Stadt für die Umsetzung der Flächen im Rahmen von Bauleitplanverfahren darstellen (z.B. die Aufstellung von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen) und andererseits den Flächenumfang für mögliche Windenergiegebiete, die im Hinblick der Zielsetzung des „Wind-an-Land-Gesetz“ durch die regionalen Planungsverbände auszuweisen sind und von den Kommunen gemeldet werden sollen.
Die ermittelten Flächen lassen sich geographisch in drei Gruppen aufteilen mit unterschiedlichen Restriktionen und Potentialen für die Windenergienutzung:
A – Ebersberg Süd-Ost – Zwischen den Ortsteilen Rinding, Englmeng, Traxl und Pollmoos: Flächen 5 und 6
Größere Flächen, die lediglich Mindestabstände zu den kleineren umliegenden Ortsteilen einhalten. Eine Umsetzung der Flächen erfordert für eine Akzeptanz vor Ort im Idealfall eine Einbeziehung der örtlichen Akteure.
B – Ebersberg Nord – Ebersberger Forst: Flächen 1,2, 14 und 15
Große Flächen in geringer Entfernung zu den meisten Siedlungsbereichen, jedoch überwiegend innerhalb von Forstflächen, verbunden mit entsprechenden Restriktionen bei der Umsetzung von Windkraftanlagen (in der Regel wird hier eine Rodungsgenehmigung erforderlich sein).
C – Ebersberg Südwest – Nördlich und Südlich der B 304: Flächen 10,11 und 12
Vergleichsweise kleine Flächen, die nur geeignet sind, wenige Windräder aufzunehmen mit Nähe zu den naturschutzfachlich und im Hinblick auf die Naherholung wertvollen Bereich des Egglburger Sees.
Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.12.2022 noch einmal mit dem Konzept befasst und dieses einstimmig empfohlen.