Widmung des Geh- und Radweges westlich der Ortsstraße Zum Söll als beschränkt-öffentlicher Weg mit der Beschränkung "nur Fußgänger und Radfahrer"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.01.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Bebauungsplan Nr. 152 – „Moosstefflfeld III“ ist auf der ehemaligen FlNr. 122, Gmkg. Ebersberg, ein Geh- und Radweg festgesetzt. Der Weg ist hergestellt. Bei der Vermessung erhielt der Weg die neuen FlNrn. 626/37 und 626/38, Gmkg. Ebersberg. 
Die Wegeflächen sind im Eigentum der Stadt. Die Widmungsvoraussetzungen nach Art. 6 BayStrWG sind gegeben.

Der Weg erhält die Bezeichnung „Geh- und Radweg westlich Zum Söll“.

Entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 152 wird der Weg als beschränkt-öffentlicher Weg gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger und Radfahrer“ gewidmet. 

Die Länge des Weges beträgt 71 m. Der Weg beginnt am Abzweig von der Ortsstraße „Zum Söll“ an der Südostecke des Grundstücks FlNr. 637/2, Gmkg. Ebersberg, und endet bei der Nordecke des Grundstücks FlNr. 629, Gmkg. Ebersberg. 

Straßenbaulastträger ist gem. Art. 54a Abs. 1 BayStrWG die Stadt Ebersberg.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Widmung des Geh- und Radweges auf den FlNrn. 626/37 und 626/38 der Gmkg. Ebersberg westlich der Ortsstraße Zum Söll als beschränkt-öffentlicher Weg gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger und Radfahrer“ zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner und StR Otter waren während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
Lageplan_westlich zum Söll (.pdf)

Datenstand vom 20.01.2023 09:24 Uhr