Widmung der im Bebauungsplan Nr. 199 - "Hörmannsdorf-Nord" festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen als Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.01.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die im Bebauungsplan Nr. 199 – „Hörmannsdorf-Nord“ festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche erhält die FlNr. 1950/5, Gmkg. Ebersberg. Auch die FlNr. 1950/12, Gmkg. Ebersberg, ist Bestandteil der öffentlichen Verkehrsfläche, auf ihr befinden sich die Straßenbeleuchtung und ein Hydrant. 
Im Bebauungsplan sind keine Beschränkungen festgesetzt, die sich auf die straßenrechtliche Widmung auswirken. Bei der öffentliche Verkehrsfläche handelt es sich deshalb um eine Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG ohne Widmungsbeschränkung. 
Die Erschließungsstraße ist hergestellt und benutzbar. Die Straßengrundstücke sind im Eigentum der Stadt. 
Die Widmungsvoraussetzungen nach Art. 6 BayStrWG sind damit gegeben.

Bei der vorgenannten Erschließungsstraße handelt es sich um zwei Straßenzüge.

  1. Zufahrtsstraße am Abzweig von der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 49 „Münchener Straße – Hörmannsdorf“:
  1. Bezeichnung: „Hörmannsdorf-Nord 1“
  2. Anfangspunkt: Abzweigung von der GV Nr. 49 „Münchener Straße – Hörmannsdorf an der Südostecke des Grundstücks FlNr. 1950/6, Gmkg. Ebersberg
  3. Endpunkt: Ostgrenze des Grundstücks FlNr. 1950/13, Gmkg. Ebersberg
  4. Grundstück: FlNr. 1950/5T, Gmkg. Ebersberg
  5. Die Länge beträgt 77 m
  6. Straßenbaulastträger ist die Stadt Ebersberg gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG.

  1. Stichstraße nach Norden:
  1. Bezeichnung: „Hörmannsdorf-Nord 2“
  2. Anfangspunkt: Abzweigung von der OS „Hörmannsdorf-Nord 1“ zwischen den FlNrn. 1950/6 und 1950/11 der Gmkg. Ebersberg 
  3. Endpunkt: Südgrenze der Grundstücke FlNr. 1950/8 und 1950/9 der Gmkg. Ebersberg
  4. Grundstück: FlNrn. 1950/5T und 1950/12 der Gmkg. Ebersberg
  5. Die Länge beträgt 27 m
Straßenbaulastträger ist die Stadt Ebersberg gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG.

Beschluss

  1. Der Technische Ausschuss stimmt der Widmung der 77 m langen Stichstraße nach Westen auf der FlNr. 1950/5T, Gmkg. Ebersberg, als Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu. Sie erhält die Bezeichnung „Hörmannsdorf-Nord 1“, die Straßenbaulast obliegt der Stadt Ebersberg.

  1. Der Technische Ausschuss stimmt der Widmung der 27 m langen Stichstraße nach Norden auf den FlNrn. 1950/5T und 1950/12 der Gmkg. Ebersberg als Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu. Sie erhält die Bezeichnung „Hörmannsdorf-Nord 2“, die Straßenbaulast obliegt der Stadt Ebersberg.
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan Hörmannsdorf Nord 1 (.pdf)
Lageplan Hörmannsdorf Nord 2 (.pdf)
Luftbild Lageplan_Hörmannsdorf Nord (.pdf)

Datenstand vom 20.01.2023 09:24 Uhr