Widmung der südlichen Erschließungsstraße gem. Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 174 - "Gärtnereistraße-West" als Eigentümerweg mit Beschränkung "nur Fußgänger und Radfahrer ausgenommen Anliegerverkehr zu den Besucherstellplätzen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.01.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Nach Nr. 3.2 des Städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 174 – „Gärtnereistraße-West“ vom 18.11.2010 stellt der Erschließungsträger einen Eigentümerweg nach den Vorgaben der Stadt her.  In Nr. 6 des Vertrages hat der Erschließungsträger der Widmung zum öffentlich-rechtlichen Eigentümerweg unwiderruflich zugestimmt. 
Die Widmung ist zu beschränken auf Fußgänger, Radfahrer und den Anliegerverkehr zu den Besucherstellplätzen.
Der Weg ist entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes hergestellt.
Die Widmungsvoraussetzungen nach Art. 6 BayStrWG sind damit gegeben. 

Der Weg stellt die Verlängerung der nördlichen Zufahrt zum Baugebiet dar und endet an der Einmündung in die Dr.-Wintrich-Straße.
Sowohl die Zufahrt zum Baugebiet, als auch der nun zu widmende Weg durch das Baugebiet tragen den Namen „Guffertweg“.
Im Straßen- und Wegeverzeichnis soll die Bezeichnung der Straßen und Wege jedoch eindeutig sein. Es wird deshalb für das Straßen- und Wegeverzeichnis die Bezeichnung „Guffertweg-Süd“ vorgeschlagen. 

Der Eigentümerweg ist 98 m lang und liegt auf der FlNr. 810T, Gmkg. Ebersberg. Er beginnt am Endpunkt der Verlängerung der Ortsstraße „Guffertweg-Nord“, FlNr. 810/15, Gmkg. Ebersberg, und endet an der Einmündung in die Dr.-Wintrich-Straße, Ortsstraße Nr. 559.

Straßenbaulastträger sind gem. Art. 55 Abs. 1 BayStrWG die jeweiligen Eigentümer des Weges. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Widmung des 98 m langen südlichen Teilstücks des Guffertweges auf FlNr. 810T, Gmkg. Ebersberg, als Eigentümerweg gem. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG mit Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr zu den Besucherstellplätzen“ zu. Das südliche Teilstück erhält die Bezeichnung „Guffertweg-Süd“, die Straßenbaulast obliegt gem. Art. 55 Abs. 1 BayStrWG den jeweiligen Eigentümern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan Widmung EW_Guffertweg Süd (.pdf)
Luftbild Lageplan gesamt_Guffertweg (.pdf)

Datenstand vom 20.01.2023 09:24 Uhr