Widmung der Stichstraße zum Baugebiet "Kapellenweg II" (Bebauungsplan Nr. 88.1) als Eigentümerweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Bebauung des Grundstückes FlNr. 520/2, Gmkg. Ebersberg, am Kapellenweg hat der damalige Grundeigentümer und Vorhabenträger mit der Stadt am 09.11.2018 einen Überlassungs- und Erschließungsvertrag abgeschlossen. Er verpflichtet sich u.a., die im Bebauungsplan Nr. 81.1 – „Kapellenweg II“ als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte Stichstraße herzustellen und der Widmung als Eigentümerweg gem. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG zuzustimmen. Widmungsbeschränkungen wurden nicht vereinbart. Der Weg ist inzwischen hergestellt und benutzbar und erhielt die FlNr.520/6, Gmkg. Ebersberg.
Die Widmungsvoraussetzungen nach Art. 6 BayStrWG sind damit gegeben.
Der Weg erhält die Bezeichnung „Kapellenweg - Stichstraße“.
Der Weg beginnt am Abzweig von der Ortsstraße Nr. 527 – Kapellenweg in der Südwestecke von FlNr. 520/3, Gmkg. Ebersberg, und endet an der Südostgrenze der FlNr. 520/4, Gmgk. Ebersberg).
Die Länge des Weges beträgt 22 m, Straßenbaulastträger sind gem. Art. 55 Abs. 1 BayStrWG die jeweiligen Eigentümer des Weges.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt der Widmung der 22 m langen Stichstraße auf der FlNr. 520/6, Gmkg. Ebersberg, als Eigentümerweg gem. Art. 53 Abs. 3 BayStrWG ohne Widmungsbeschränkung zu. Der Weg erhält die Bezeichnung „Kapellenweg - Stichstraße“, die Straßenbaulast obliegt nach Art. 55 Abs. 1 BayStrWG den jeweiligen Eigentümern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Luftbild Lageplan_Widmung Kapellenweg (.pdf)
Datenstand vom 20.01.2023 09:24 Uhr