Bauantrag zum Umbau von vorhandenen Gauben sowie zur Erweiterung im Erdgeschoss der bestehenden Doppelhaushälfte auf dem Grundstück FlNr. 1009, Gmkg. Ebersberg, Dachsberg 19


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 23.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.08.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Beantragt ist der Umbau von drei vorhandenen Spitzgauben in Schleppgauben sowie eine eingeschossige Erweiterung (9,65 m²) des bestehenden Doppelhauses nach Südwesten hin.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 45 – Dachsberg. Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen zur Gestaltung von Dachgauben. Der Dachausbau ist zulässig, soweit dadurch keine neue Wohneinheit entsteht. Fenster im Dach dürfen die ruhige Dachform nicht stören. 
Durch den Einbau der Schleppgauben entsteht keine weitere Wohneinheit. Aus Sicht der Verwaltung werden die Schleppgauben als nicht störend bewertet. Die Form der Gauben ist städtebaulich vertretbar, in der näheren Umgebungsbebauung finden sich bereits Schleppgauben in ähnlicher Größe (FlNr. 1019/9, Gmkg. Ebersberg). 
Im Erdgeschoss ist die Erweiterung des Wohn-/Essbereiches nach Südwesten hin geplant (2,60 m x 3,71 m). Durch den Anbau wird die festgesetzte Baugrenze um weitere 1,20 m überschritten. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. 
Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 
Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung erteilt werden, da bereits der abzubrechende Bestand im Erdgeschoss sowie der Balkon im OG die Baugrenze um 1,40 m überschritten haben und die angrenzenden Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben. 

Beschluss

Der Ferienausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zum Einbau von drei Schleppgauben sowie der eingeschossigen Erweiterung des bestehenden Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 1009, Gmkg. Ebersberg, Dachsberg 19 in Ebersberg und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 
Der Ferienausschuss erteilt seine Zustimmung zu der für die eingeschossige Erweiterung notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.08.2022 10:47 Uhr